13.04.2022
Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die durch die im Frühjahr 2020 flächendeckend verhängten pandemiebedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen entstanden sind. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Es bestünden weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche gegen die öffentliche Hand (BGH, Urt. v. 17.3.2022 – III ZR 79/21). Im konkreten Fall hatte ein Hotel- und Gastronomiebetreiber geklagt. Sein in Brandenburg gelegener […]