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Richter sehen Starttermin für die E-Akte in Gefahr

Die deutsche Justiz will bekanntlich die elektronische Akte flächendeckend zum 1.1.2026 einführen. Der Deutsche Richterbund (DRB) bezweifelt allerdings, dass dieser Termin noch realistisch ist. Die „offenen Baustellen“ auf dem Weg der Digitalisierung der Justiz seien zahlreich, erläuterte der Bundesgeschäftsführer des DRB, Sven Rebehn, im März gegenüber Pressevertretern. Zwar hätten die Länder angesichts der Corona-Pandemie teilweise kräftig in die technische Ausstattung der Gerichte investiert, ohne ein höheres Investitions- und Innovationstempo werde es aber kaum gelingen, den gesetzlich festgelegten Starttermin für die elektronische Akte 2026 flächendeckend einzuhalten.

Es müsse weiterhin massiv in Hardware und E-Akten-Software, in Breitbandanschlüsse und Konferenztechnik für Online-Verhandlungen investiert werden, forderte Rebehn weiter. Dies gelte auch für den elektronischen Datenaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und anderen Behörden. Auch müsse darauf geachtet werden, dass die Justiz attraktiver als bisher für IT-Spezialisten werde.

An die neue Regierung der Ampel-Koalition knüpft Rebehn einige Hoffnung für ein Gelingen dieser Vorhaben. Angesichts vieler neuer Aufgaben für die Justiz sei es erfreulich, dass sich die Koalition die umfassende Digitalisierung der Justiz vorgenommen habe, erklärte er. Die Justiz setze jetzt darauf, dass Bund und Länder in der Umsetzung Tempo machten und die dringend erforderliche Personal- und Digitaloffensive für die Justiz noch in diesem Jahr auf den Weg brächten.

[Red.]

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