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Bekommt die Anwaltschaft bald ein europäisches Statut?

Im Rahmen der Tagung des Rates der EU „Justiz und Inneres“ Anfang März haben die Justizministerinnen und Justizminister der Gemeinschaft die Einführung eines europäischen Statuts für den Rechtsanwaltsberuf diskutiert. Das Thema geht auf eine Initiative Frankreichs zurück, das derzeit die Ratspräsidentschaft ausübt. Ziel ist es, gemeinsam Fortschritte beim Schutz des Berufsstands zu erarbeiten. Ein solches europäisches Anwaltsstatut könnte EU-weit eine unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten garantieren und über die bestehenden nationalen Regelungen hinaus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Gemeinschaft und zum Zugang zum Recht beitragen.

In der Diskussion besonders hervorgehoben wurden die aktuellen Herausforderungen der Rechtsanwaltschaft bei der Verteidigung der Rechtstaatlichkeit. Diese zeigten sich etwa in diversen Behinderungen bei der Berufsausübung oder gar in Bedrohungen von Berufsträgern. Nicht zuletzt deshalb wurde etwa von der französischen Ratspräsidentschaft die wesentliche Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben.

Ein Ergebnis der Beratungen war, dass die EU-Kommission das Thema künftig verstärkt in ihrem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht berücksichtigen könnte. Auch der Rat der EU werde seine Überlegungen in dieser Angelegenheit zu möglichen weiteren Schritten fortführen. Über seine Befugnisse aus Art. 241 AEUV habe er etwa das Recht, die EU-Kommission zum Gebrauch ihres gesetzgeberischen Initiativrechts aufzufordern.

[Quelle: DAV]

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