13.02.2025
Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO Die Lohn- und Kontenpfändungen sind schon seit Jahrzehnten hochwirksame Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Frage ist allerdings, woher weiß der Gläubiger, wer der Arbeitgeber oder das Kreditinstitut ist. Die Auskunft hierzu ist möglich über die Vermögensauskunft gemäß § 850c ZPO (Ziffer 10 und 14 des Vermögensverzeichnisses), durch Information des Mandanten, durch eine Auskunftei, durch Einholen […]