Zwangsvollstreckung 2023 #06

Änderung des Inkrafttretens der Übergangsregelung
Nutzungspflicht erst ab 1.9.2024: Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 24.11.2023 der Änderung des Inkrafttretens der Übergangsregelung des § 6 ZVFV zugestimmt. Das bedeutet, dass die Nutzungspflicht der neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung nicht bereits zum 1.12.2023 in Kraft tritt, sondern erst zum 1.9.2024.
Der „kranke“ Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft
In der Praxis kommt es sehr oft vor, dass ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt wurde, sich der Schuldner allerdings mit einem ärztlichen Attest krankmeldet und daraufhin der Gerichtsvollzieher das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft einstellt. Der Artikel beschäftigt sich im Wesentlichen damit, ob der Gerichtsvollzieher berechtigt ist, aufgrund eines privatärztlichen Attests die Zwangsvollstreckung […]
Die weitere Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO
Kommt es zu wesentlichen Veränderungen der Vermögensverhältnisse des Schuldners, ist eine weitere (früher: erneute) Vermögensauskunft innerhalb der „Schonzeit“ von zwei Jahren möglich. Kommt das in der Praxis häufig vor? Ja. Eigentlich ist der Schuldner gemäß § 802c ZPO und § 284 AO nicht verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren erneut die Vermögensauskunft abzugeben. Kann der Gläubiger jedoch glaubhaft […]

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