26.06.2025
1. Zum Ausschluss des nachehelichen Unterhalts in Form eines Aufstockungsunterhalts gemäß § 1573 Abs. 2 BGB wegen grober Unbilligkeit, wenn der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, aus der ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist. 2. Bei Zusammenleben in einem Haushalt mit gemeinsamem Wirtschaften und Versorgung eines gemeinsamen Kindes kann eine verfestigte Lebensgemeinschaft bereits ab […]










