29.04.2025
1. Betreut ein Elternteil ein gemeinsames Kind, kann der Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus kindbezogenen Gründen über das dritte Lebensjahr hinaus bestehen. Liegt eine kindgerechte Betreuungseinrichtung vor, kann sich der betreuende Elternteil nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung berufen. Soweit insbesondere am Morgen und späten Abend gebotene Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu erbringen sind, kann […]