28.03.2025
1. Die Erklärung eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kindes, es sei für die Zahlung von Elternunterhalt unbeschränkt leistungsfähig, widerlegt nicht die gesetzliche Vermutung des § 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII, dass das Einkommen des Kindes der Sozialhilfebezieher die Jahres Einkommensgrenze des §§ 94a Abs. 1a S. 1 SGB XII nicht überschreitet. 2. Die unbeschränkte Leistungsfähigkeit kann sich unterhaltsrechtlich auch aus […]


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