Familienrecht 2022 #11

Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung
1. Bei Aufgabe seines Arbeitsplatzes oder sonstigen beruflichen Veränderungen, die sich nachteilig auf die Einkünfte auswirken, ist stets zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige eine sich daraus ergebende Leistungsunfähigkeit oder Leistungsminderung selbst schuldhaft herbeigeführt hat. 2. Eine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit ist dem Unterhaltspflichtigen nicht vorzuwerfen, wenn er sich ausschließlich aus Gründen der persönlichen Lebensführung zur Aufgabe seiner […]
Erstausbildung und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
1. Der Erstausbildung eines 45-jährigen Unterhaltspflichtigen, der seit vielen Jahren als ungelernte Kraft arbeitet, ist gegenüber der gesteigerten Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB zur Erfüllung des Unterhalts minderjähriger Kinder kein Vorrang einzuräumen. 2. Soweit es um die Sicherung des gesetzlichen Mindestunterhalts geht, können von bestehenden Kosten des Umgangs mit den minderjährigen Kindern lediglich tatsächlich […]
Arbeitsplatzwechsel und Aufgabe überobligationsmäßiger Tätigkeit
1. Zu den Voraussetzungen eines unterhaltsbezogenen leichtfertigen Verhaltens des unterhaltsbedürftigen Ehegatten aufgrund eines Wechsels des Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit der Trennung der Ehegatten. 2. Ein solches Verhalten liegt nicht vor, wenn die als Friseurin tätige unterhaltsbedürftige Ehefrau aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit mit durchgehend 11-stündiger Arbeitszeit beendet und bei demselben Arbeitgeber eine wohnortnahe Arbeitsstelle aufgenommen […]

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