27.07.2022
1. Zur Berücksichtigung der einmalig geleisteten Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (Überbrückungshilfe III) bei der Ermittlung des unterhaltspflichtigen Einkommens zur Bestimmung des Trennungsunterhalts sowie zur Ermittlung des Einkommens nach Auslaufen der Überbrückungshilfe. 2. Einnahmen aus der Überbrückungshilfe III sind gewinnerhöhend bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens des Leistungsbezieher zu berücksichtigen. 3. […]






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