14.11.2024
1. Leistet ein Angeklagter Aufklärungshilfe, müssen der Aufklärungserfolg und die ihm zugrunde liegende richterliche Überzeugung im Urteil konkret und nachprüfbar festgestellt werden. 2. Äußern sich mehrere Tatbeteiligte, ist zudem die Reihenfolge der Angaben darzulegen, denn die Strafrahmenverschiebung nach § 31 S. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB kommt nur demjenigen zugute, der als erster einen Aufklärungsbeitrag leistet. Zeitlich […]