Arbeitsrecht 2026 #02

LAG Hamm: Vorverlagerter Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG bei Elternzeit
Der Schonfristzeitraum bei Teilabschnitten einer von vornherein festgelegten Elternzeit findet nicht nur vor Beginn des ersten Abschnitts der Elternzeit Anwendung, sondern auch vor dem Beginn des oder der weiteren Zeitabschnitte. Sinn und Zweck des vorverlagerten Kündigungsschutzes ist es, den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass der Arbeitgeber ihm in Ansehung einer anstehenden Elternzeit eine Kündigung ausspricht. […]
Terminvorschau BAG 02-2026
– BAG 5 AZR 108/25 – Entzug des Dienstwagens – Nutzungsausfallentschädigung – Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung zur einseitigen Freistellung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung für den Entzug des Dienstwagens nach erfolgter Freistellung während der Kündigungsfrist. Der Kläger war seit dem 1.1.2022 bei der Beklagten als Gebietsleiter im […]
Betriebsratswahlen 2026 – Sonderkündigungsschutz der involvierten Personen gem. § 15 KSchG
I. Einleitung 2026 – die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Neben den generellen „Fallstricken“ des Wahlrechts und des gesamten Wahlverfahrens rückt der Sonderkündigungsschutz der in das Wahlverfahren involvierten Personen damit auch wieder in den Fokus der arbeitsrechtlichen Praxis. Kaum ein anderer Bereich des Kündigungsschutzrechts ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen konfliktträchtig und zugleich von so […]
Hinweispflicht des Arbeitgebers bei Einstellung von Ausländern aus dem Ausland
I. Einführung Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.8.2023 (BGL. 2023 I, Nr. 217) ist es in den vergangenen Jahren zu zahlreichen arbeitsmigrationsrechtlichen Neuregelungen gekommen, die zwischenzeitlich in vier Phasen allesamt in Kraft getreten sind: zum 18.11.2023 (vgl. Infobrief Arbeitsrecht 08-2023) zum 1.3.2024 (vgl. Infobrief Arbeitsrecht 02-2024) zum 1.6.2024 (vgl. Infobrief Arbeitsrecht 05-2024) sowie […]
BAG: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Im Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer nur gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Dabei kommt es nicht auf den Grund für die Vorenthaltung der Leistung an, sondern auf den Zweck für ihre Gewährung. 2. Gewährt der Arbeitgeber nur denjenigen […]

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