29.09.2023
– BAG 9 AZR 577/20 Die Parteien streiten noch über die Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs aus 2016. Der Kläger war seit 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Am 5.12.2012 vereinbarten die Parteien einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell mit einer Arbeitsphase in der Zeit vom 1.2.2013 bis 31.5.2016 und einer Freizeitphase in der Zeit vom 1.6.2016 bis zum 30.9.2019. […]