Gebührenrecht 2025 #10

Anwendung des neuen Streitwertkatalogs
Zum 21.2.2025 ist ein neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden, der am 1.7.2025 veröffentlich wurde. Der neue Streitwertkatalog sieht einige Wertänderungen vor. Darunter auch in Nr. 46.11 die Anhebung des Streitwerts in Verfahren über Fahrverbote. Anstelle der bisherigen 400,00 EUR je Monat, sind nach der Neufassung nunmehr 500,00 EUR Monat anzusetzen. Die Rspr. hatte sich bereits mehrfach mit der Frage zu befassen gehabt, ab wann die Empfehlungen des neuen Streitwertkatalogs anwendbar sind. Der VGH Kassel folgt der h. Rspr., wonach in Verfahren, die vor Veröffentlichung des neuen Streitwertkatalogs am 1.7.2025 eingeleitet worden sind, nach wie vor nach den alten Empfehlungen abzurechnen ist.

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