13.06.2025
Anwalt des Beklagten hatte seinem Mandanten die Rechtsmittelschrift übersandt und ihn über das weitere Verfahrensprozedere in der zweiten Instanz informiert. Dafür hatte er eine 1,1-Verfahrensgebühr abgerechnet und für seinen Mandanten zur Festsetzung angemeldet. Das VG hat den Festsetzungsantrag zurückgewiesen.






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