Gebührenrecht 2025 #06

Keine Beiordnung im Zwangsmittelverfahren
Das Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG stellt für den Anwalt eine eigene Angelegenheit dar, in der er eine gesonderte Vergütung erhält. Das AG Delmenhorst lehnt allerdings eine Beiordnung in diesen Verfahren ab.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…