Gebührenrecht 2022 #12

Keine gestaffelte Wertsetzung im Verwaltungsgerichtsverfahren
Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig, da weder Gerichts- noch Anwaltsgebühren nach Zeitabschnitten erhoben werden. Die Unart vieler erstinstanzlicher Gerichte, dennoch gestaffelte Wertfestsetzungen vorzunehmen, lässt sich kaum ausrotten. Immer wieder müssen Beschwerdegerichte feststellen, dass solche gestaffelten Wertfestsetzungen unzulässig sind. Das OVG Bautzen hat dies jetzt auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellt.
Keine ordnungsgemäße Mitteilung einer Rechnung per beA
Nach § 10 Abs. 1 RVG bedarf die ordnungsgemäße Rechnung eines Anwalts der Schriftform und damit der eigenhändigen Unterschrift. Während in Zeiten der Papierakte eine unterschriebene Kostenrechnung als Anlage bei Gericht eingereicht werden konnte oder auch die Berechnung in einem unterschriebenen anwaltlichen Schriftsatz ausreichte, funktioniert dies in Zeiten von beA nicht mehr.
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