13.12.2022
Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig, da weder Gerichts- noch Anwaltsgebühren nach Zeitabschnitten erhoben werden. Die Unart vieler erstinstanzlicher Gerichte, dennoch gestaffelte Wertfestsetzungen vorzunehmen, lässt sich kaum ausrotten. Immer wieder müssen Beschwerdegerichte feststellen, dass solche gestaffelten Wertfestsetzungen unzulässig sind. Das OVG Bautzen hat dies jetzt auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellt.