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Von der Festanstellung zur Selbständigkeit als Anwalt – Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Meist beginnt es mit einer diffusen Unzufriedenheit, die man zunächst  vielleicht gar nicht wahrnimmt, zumindest aber nicht direkt einzuordnen  weiß. Wenn man sonntagabends regelmäßig Magenschmerzen bekommt und am  Montagmorgen bereits das Wochenende herbeisehnt, ist das ein  untrügliches Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt. Beruflich. Der jährlichen Gallup-Studie zufolge ist ein Großteil der Angestellten in Deutschland unzufrieden im  Job. Viele von ihnen finden sich einfach damit ab. Die Reflektierteren  jedoch erkennen, dass sie aktiv etwas tun müssen, wenn sie nicht  weiterhin die nächsten Jahre an fünf von sieben Tagen in der Woche  gereizt und unzufrieden im Büro sitzen wollen. Der dann eintretende Findungsprozess bis zur finalen Entscheidung, tatsächlich zu kündigen, macht für den Juristen einen Großteil des „Sprungs in die  Selbstständigkeit“ aus. Zunächst muss die innere Stimme Gehör finden und  die Situation bestmöglich analysiert werden.

Kontrolle, Chef und Hamsterrad – Unzufrieden in der Festanstellung

Die berufliche Situation kritisch zu reflektieren, ist der erste  Schritt zur Veränderung. Eine wichtige Frage, die man sich als  angestellter Anwalt oder Unternehmensjurist stellen muss, ist die nach  dem Grund: Warum bin ich in meinem Job unzufrieden? Oft besteht das Problem nur in dem Unternehmen bzw. der aktuellen  Kanzlei. Auslöser gibt es viele, sei es ein schlechtes Büroklima,  unnötig hoher Druck oder ein narzisstischer Chef. In solchen Fällen wird  der Wechsel des Arbeitgebers oftmals schon die Lösung bringen.

Vielleicht verursacht aber auch etwas viel Grundsätzlicheres die  Frustration, nämlich Fremdbestimmung, starre Strukturen und strenge  Hierarchien im klassischen Angestelltenverhältnis. Oder das Gefühl des  „Hamsterrads“. Die rein intellektuelle Herausforderung  interessanter Mandate reicht dann irgendwann nicht mehr aus, um zu  kompensieren, was fehlt: Freiheit und Selbstbestimmung.

Doch die Unzufriedenheit muss schon besonders ausgeprägt und  langanhaltend sein, bevor Angestellte ihre Komfortzone verlassen, um den  ungewissen Pfad der Selbstständigkeit einzuschlagen. Insbesondere, wenn  es sich beim aktuellen Arbeitgeber um eine renommierte Großkanzlei  handelt, das Gehalt hoch und der Karriereweg quasi vorhersehbar ist.  Diese Merkmale sind durchaus ein gewisses Schwergewicht in der  Waagschale.

Und so ist es oft auch schlichtweg eine Sache der individuellen  Werte, welchen Weg man einschlägt. Während bei Angestellten meist die  Sicherheit der Festanstellung weit oben steht, formulieren (angehende)  Selbstständige ganz andere Ziele: Der Wunsch, etwas ganz Neues zu machen  oder die Suche nach mehr Sinn in der Arbeit. Man hat die Möglichkeit,  eine eigene Kanzleikultur zu schaffen und den Umgang mit sich selbst,  dem Personal, den Kollegen und nicht zuletzt auch den Mandanten nach  eigenen Werten und Regeln zu gestalten. Und auch anderen Bedürfnissen  wie etwa dem Wunsch, genug Zeit für Partnerschaft, Hobbies und Reisen zu  haben, kann man als selbstständiger Anwalt Raum geben.

Wenn Arbeit plötzlich Freude macht

Es gibt ein bekanntes Zitat von Tony Robbins: „To make profound changes in your life, you need either inspiration oder desperation.“ – Inspiration oder Verzweiflung. Bei dauerhafter Frustration über  verkrustete Strukturen im aktuellen Job steht man vor der Wahl: Love it, change it or leave it. Klingt erstmal verzweifelt. Doch hier kommt – neben der Unzufriedenheit  – bestenfalls noch ein weiterer Faktor ins Spiel, denn niemand gibt ein  sechsstelliges Gehalt samt Sozialleistungen und konstanter Versorgung  mit Mandaten auf, um in die Unsicherheit zu wechseln, wenn da nicht noch  etwas Anderes ist: Inspiration! Die Lust auf die Selbstständigkeit! Statt die Kündigung nur als „Erlösung von all dem Übel der  Festanstellung“ zu sehen (extrinsische Motivation), liegt der Fokus  vielmehr darauf, dass man kündigt, weil man große Lust auf die Arbeit  als Selbstständiger hat (intrinsische Motivation).

Natürlich bedeutet erste Selbstständigkeit ganz besonders erstmal  eines: Arbeit, Arbeit, Arbeit. Doch da sieht man eben auch, ob man für  die Selbstständigkeit gemacht ist, denn wo der Eine grübelt oder gar  darüber klagt, dass man als Selbstständiger ja Alles selbst machen muss (selbst und ständig), sieht ein Anderer gerade darin den großen Vorteil. Man selbst ist der Chef. Ob Arbeitszeiten oder Urlaubsregelung, Kanzleikultur oder  Personalfragen, Digitalisierung oder Marketing, Art der  Mandatsbearbeitung oder Umgang mit den Mandanten – man kann Alles nach  eigenem Gusto gestalten. Natürlich bedeutet das für einige Bereiche,  dass man erstmal Erfahrung sammeln muss und eben auch für Alles die  Verantwortung trägt, doch das ist nun einmal das Wesen der  Selbstständigkeit. Das muss man wollen. Wäre Alles ein Kinderspiel,  wären nicht bloß etwa 10% der Erwerbstätigen selbstständig.

Die Zweifel: Werde ich genug verdienen?

Hat man erstmal den Entschluss gefasst, zu kündigen und die  Erkenntnis gewonnen, dass man sich selbstständig machen will, kommen die  nächsten Zweifel. Vor der Kündigung macht man sich Gedanken über „das  Danach“: Werde ich allein genug Mandanten gewinnen? Bin ich all dem gewachsen? Es ist nur allzu verständlich, dass man sich solche Fragen stellt, denn  in vielen Punkten ist die Selbstständigkeit so etwa das genaue  Gegenteil der Festanstellung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem  angestellten Anwalt ja auch immer gesagt, was er zu tun hatte: von den  Eltern zuhause, von den Lehrern in der Schule, den Dozenten in der Uni  und schließlich den Chefs in den Jahren der Festanstellung. Als  Selbstständiger hingegen bekommt man nicht mehr die Vorgänge auf den  Tisch, sondern erst nach erfolgreicher Akquise neuer Mandanten. Und  darüber hinaus übernimmt man – zumindest anfangs – auch alles Andere selbst: Marketing, Fallbearbeitung, Sekretariat, Buchhaltung.

Doch Zweifel gehören zur Selbstständigkeit dazu, nicht nur bei Anwälten. Und Zweifel können den Rechtsanwalt auch noch nach Jahren in der  Selbstständigkeit ereilen, insbesondere als Einzelkämpfer. Insofern darf  man sich von aufkommenden Zweifeln nicht verunsichern oder gar vom Weg  abbringen lassen. Eine gewisse Risikobereitschaft ist für die  Selbstständigkeit schließlich unabdingbar. Oder wie der  McDonald’s-Gründer Ray Kroc es formulierte: „If you’re not a risk taker, you should get the hell out of business.“

Der strategisch geplante Ausstieg

Wenn dann einmal die Zweifel weitestgehend ausgeräumt sind, kann es  losgehen. Der Ausstieg ist strategisch zu planen: Welche ersten  Maßnahmen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit sind einzuleiten? Wann  kündige ich? Wie kommuniziere ich es?

Prämisse wird sein, den alten Arbeitgeber – sofern möglich – im Guten  zu verlassen. Man sieht sich schließlich immer zweimal im Leben. Sofern  man sich im selben Fachgebiet selbstständig macht, dürfte das schon die  erste Herausforderung darstellen, denn man ist zukünftig Mitbewerber  und manch ein Chef befürchtet vielleicht, dass womöglich Mandanten  mitgehen.

Es ist sicher hilfreich, sich mit Kollegen auszutauschen, die den  Schritt von der Festanstellung in die Selbstständigkeit als Einzelanwalt  schon gegangen sind. Die Wenigsten haben ihre Entscheidung im  Nachhinein bereut. Und wer nach einigen Monaten oder Jahren tatsächlich  merken sollte, dass die Selbstständigkeit nichts für ihn ist, kann sich  notfalls ja auch immer wieder anstellen lassen. Nichts ist in Stein  gemeißelt. Wir haben immer eine Wahl.

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