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Kanzlei-Blog und Content-Marketing – Tipps für Sichtbarkeit und Mehrwert

Sie haben einen Blog auf Ihrer Kanzlei-Website? Großartig! Damit sind Sie den meisten Ihrer Kolleginnen und Kollegen weit voraus. Nicht nur, dass Sie bereits verstanden haben, dass Content eine der wichtigsten Säulen des Kanzleimarketings ist, Sie haben sogar schon den wichtigsten Schritt getan: die Umsetzung. Doch das bloße Einrichten eines Blogs spült noch keine neuen Mandanten in Ihr Büro. Wichtig für die sog. Conversion vom Website-Besucher zum Mandanten sind

  • gute Auffindbarkeit und
  • inhaltlicher Mehrwert.


Wie erreiche ich eine gute Sichtbarkeit meines Kanzlei-Blogs?

Die gute Auffindbarkeit Ihres Kanzlei-Blogs - als Grundvoraussetzung um wahrgenommen und gelesen zu werden - wird gefördert, wenn

  1. die Blogartikel auf den ersten Seiten bei Google auftauchen und
  2. die Texte zeitnah nach Erscheinen auf Ihren Social-Media-Kanälen, insbesondere LinkedIn, geteilt werden.

Eine gute Sichtbarkeit bei Google zu erreichen ist allerdings ein Marathon, kein Sprint. Viele Rädchen müssen optimal ineinandergreifen. In technischer Hinsicht muss die Website bestmöglich aufgestellt sein und in inhaltlicher Hinsicht braucht es eine regelmäßige Taktung qualitativ hochwertiger Beiträge. Und selbst dann kann es Wochen oder Monate dauern, bis sich das Ranking auf Google verbessert.

Vor diesem Hintergrund sollte man also nicht passiv abwarten, ob und wann sich etwas im Ranking tut, sondern aktiv die Sichtbarkeit der Blogartikel (und damit der Kanzlei-Website) unterstützen. Das Teilen der Beiträge auf Social Media sollte daher ein Automatismus sein. Je nachdem, wie gut Sie Ihr Netzwerk gepflegt haben, schaffen Sie darüber schon eine solide erste Sichtbarkeit der Beiträge. Die Likes zeigen Ihnen zudem, ob die Texte bei Ihren Followern gut ankommen und vervielfachen bestenfalls noch die Ansichten. Einzelne Zitate daraus lassen sich - entsprechend "instagrammable" aufbereitet - auch bestens für Instagram nutzen.


Was ist beim Formulieren von Blogartikeln zu beachten?

Blogartikel und Urteilszusammenfassungen sollten interessant genug sein, um vom Mandanten beim ersten Kaffee am Montagmorgen gelesen zu werden.

Informativ, knackig, kurzweilig.

Das Credo In der Kürze liegt die Würze sollte in diesem Zusammenhang aber nicht derart missverstanden werden, dass eine Kopie der Pressemitteilung als "News" ausgegeben wird. Auch ist es nicht damit getan, mit einigen Sätzen das Gerippe eines Blogartikels zu schaffen, der ansonsten im Wesentlichen aus wörtlich zitierten Passagen der Urteilsbegründung besteht. So ein Copy and paste sorgt zwar flott und günstig für viel Text, doch die eigentliche Zielgruppe - der Website-Besucher als juristischer Laie - wird völlig ignoriert. Solche Texte sind weder aufs Wesentliche zusammengefasst noch gut zu lesen. Im Gegenteil. Sie sind weiterhin durchsetzt mit juristischen Fachtermini. Doch selbst die juristisch Vorgebildeten innerhalb Ihrer Mandantschaft haben weder Zeit noch Lust, in ihrer knappen Freizeit langatmige Urteilstexte zu lesen.

Besucher Ihrer Website und Leser eines Kanzlei-Blogs wollen in weniger als fünf Minuten über das Wesentliche eines Urteils informiert werden. Eine gut lesbare, verständliche und bestenfalls noch unterhaltsam formulierte Zusammenfassung wird sie begeistern, weil sie ihnen auf einfache Art Mehrwert liefert. Einen solchen Text kopiert man sich allerdings nicht mal eben zusammen. Ebenso wie Sie länger an einem Schriftsatz feilen, so kostet es auch seine Zeit, einen informativen, kurzweiligen Blogartikel zu formulieren.


Der Anwalt als Texter und Website-Betreuer? Nein!

Effektives Content-Marketing ist nichts, was man als Anwalt oder Anwältin mal eben nebenbei betreibt. Zumal Ihre Zeit für Marketingmaßnahmen und das Verfassen wöchentlicher Blogartikel ohnehin viel zu kostbar ist! Um sich nicht zu verzetteln, hilft es, entsprechende Prozesse zu implementieren. Unter Ihren Angestellten sollte es einen für die Website inhaltlich verantwortlichen Content Manager geben, der das Verfassen neuer bzw. die Überarbeitung bestehender Texte delegiert, diese Beiträge einpflegt, über hinreichende Kenntnisse in Suchmaschinenoptimierung (SEO) verfügt und die Messung und Überwachung mit entsprechenden Tools für Sie koordiniert.

Dass Ihre Website in technischer Hinsicht fachmännisch betreut wird, setze ich voraus. Diese Selbstverständlichkeit wird umso wichtiger, je besser Sie auf Google gefunden werden möchten. Hierfür sind beispielsweise schnelle Ladezeiten und eine mobile-friendly-Kompatibilität unabdingbar.

Klingt aufwändig? Nur auf den ersten Blick! Kanzleimarketing im Allgemeinen und Content-Marketing in Besonderen sind keine Raketenwissenschaften. Wenn entsprechende Prozesse erst einmal vernünftig eingerichtet sind, läuft die Content-Maschine reibungslos. Scheuen Sie nicht, Aufgaben abzugeben und ggf. Einzelnes an entsprechend qualifizierte Freelancer, Texter oder eine virtuelle Assistenz im Rahmen regelmäßiger Zusammenarbeit outzusourcen. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Im Gegenteil: Geben Sie Vollgas! Ein Kanzlei-Blog ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft, die sich - wenn Sie es richtig anpacken - vielfach amortisieren wird.



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