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Der Freischuss im Staatsexamen – Eine kritische Betrachtung

Freischuss, schnelles Studium und gute Noten im Staatsexamen, um dann in eine Großkanzlei zu kommen und als Berufseinsteiger 100.000 Euro zu verdienen. Im Wesentlichen beschreibt das die Zielmotivation eines Großteils angehender Juristinnen und Juristen. Doch welche Konsequenzen hat es, sein Jurastudium in kürzestmöglicher Zeit mit bestmöglicher Note absolvieren zu wollen, statt es zugleich – deutlich holistischer – auch als Reifungsphase von Charakter und Geist zu begreifen?


Freischuss vs. Auslandserfahrung – Wie würden Sie entscheiden?

Natürlich ist die Aussicht auf den Jobeinstieg in einer renommierten Kanzlei verlockend. Doch spielt es für einen spannenden Berufseinstieg als frischgebackener Volljurist eine Rolle, ob man 8 oder 12 Semester studiert hat? Eine LinkedIn-Umfrage zum Thema Freischuss führte zu einem interessanten Ergebnis. Die Fragestellung lautete:

Sie möchten einen Anwalt anstellen und haben die Wahl zwischen zwei Kandidaten (gleiche Examensnoten): Der Eine ist 28 Jahre und hat Freischuss gemacht, der Andere ist 31 Jahre und hat einen Master of Laws (New York). Für wen entscheiden Sie sich?

Von 163 Teilnehmenden stimmten 80% für den drei Jahre älteren Kandidaten mit Master-Abschluss und Auslandserfahrung. Das spricht eine deutliche Sprache. Ein Professor kommentierte, er würde das Umfrageergebnis demnächst seinen Erstsemestern präsentieren („Vielleicht hilft es ja gegen den Freischusswahn.“).


Richter mit 23 Jahren?

Dieser Beitrag ist ein Plädoyer dafür, sich mit dem Studium etwas mehr Zeit zu lassen. Nicht im Sinne von „lauem Studentenleben“, sondern vielmehr dafür, zu realisieren, welch wichtigen und prägenden Lebensabschnitt man gerade durchläuft und welch enorme Freiheit er mit sich bringt.

Die fachliche Ausbildung ist das Eine, aber Charakter- und Persönlichkeitsbildung, das Sammeln von Erfahrungen und Abenteuern, kurzum: das persönliche Reifen, sollte dabei keinesfalls vernachlässigt werden.

Ein Zitat von Prof. Dr. Christian Wolf (Uni Hannover) aus der JA 6/2019 lautet: „Wer mit 17 Abitur macht, kann, wenn alles glatt läuft, mit 23 als Volljurist Richter sein und über die Kündigung eines Mietvertrags einer siebenköpfigen Familie, die Abschiebung eines Asylbewerbers oder die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers, dem vorgeworfen wird, einen abgelaufenen Joghurt seines Arbeitgebers entwendet zu haben, entscheiden. Eine durchaus beunruhigende Vorstellung.“

Und weiter:

“The life of the law has not been logic: it has been experience”, so Oliver Wendell Holmes Jr. in seinem berühmten Buch The Common Law (1881). Wer als Jurist Fälle entscheiden muss, benötigt nicht nur einen logischen Verstand, sondern auch soziale Intelligenz und Lebenserfahrung. Dies hat man mit 23 Jahren in der Regel noch nicht.”


Vor’m Examen geht’s bergab

In einem taz-Artikel mit der Überschrift „Wenn das Studium krank macht“, skizziert die Rechtsanwältin Larissa Rickli ein beunruhigendes Bild der Examensvorbereitung: Repetitoren empfehlen, ein Jahr lang 8-10 Stunden täglich zu lernen. Ängste, Schlafstörungen und psychosomatische Krankheitsbilder sind weit verbreitet. Nun ist Stress etwas, das wir Alle kennen. Allerdings in der Regel nur temporär. Die weniger resilienten Prüflinge hingegen hatten ein Jahr lang latenten Dauerstress, bevor sie in die Prüfung gehen.

Der Druck ist also hoch. Für Alle. Für jene, die das „Doppel-VB“ erreichen wollen, kommt der Notenfaktor hinzu. Aber warum sich dann noch zusätzlich dem zeitlichen Stress des Freischusses aussetzen?


Wider den Tunnelblick – Ausbilder und Eltern in der Pflicht

Dieser Beitrag soll Strebsamkeit und gute Noten nicht verdammen. Und auch der Freischuss mag seine Berechtigung haben. Doch in den letzten Jahren scheint die Fixierung auf ein schnelles Studium, tolle Noten und Premium-Jobs schon in den ersten Semestern schräge Blüten zu treiben.

Nun sind Jurastudenten in der juristischen Ausbildungsmühle nicht gerade selbstbestimmte Freigeister. Hinter sich erwartungsvolle Eltern, vor sich edle Großkanzleiflure und neben sich die bienenfleißigen Kommilitonen, mit denen sie später um die besten Anstellungen konkurrieren. Da werden die Wenigsten von selbst realisieren, dass…

  • ein Tunnelblick vielleicht etwas eindimensional ist,
  • ein Universitätsstudium so viel mehr sein sollte als Paukerei und Lebenslaufoptimierung und
  • Selbstständigkeit mit eigener Kanzlei im Übrigen mindestens genau so ein Faszinosum ist, wie ein Großkanzlei-Job.

Dies ist daher ein Appell an Dozenten und Dozentinnen an den Universitäten, ausbildende Kanzleien und nicht zuletzt Eltern von Jurastudent(inn)en: Erörtern Sie mit den jungen Menschen das Für und Wider eines schnellen Studiums. Halten Sie sie dazu an, das System, dem sich derzeit Alle wie die Lemminge anpassen, möglichst früh zu hinterfragen. Denn: Reflexionsvermögen und ein wacher, kritischer Geist sind für angehende Juristinnen und Juristen unerlässlich. Und wer während des Studiums nebenbei gearbeitet, im Legaltech-Bereich die eigene Selbstständigkeit getestet oder ein Jahr lang die Welt bereist hat, lernt in dieser Zeit nicht nur für den späteren Job, sondern auch für’s Leben.


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