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Code-Switching ins Anwaltsdeutsch: Notwendige Abgrenzung oder unnötige Distanz zum Mandanten?

Im Gespräch mit der Richterin klingt der Anwalt präzise und formell: „Hilfsweise beantragt die Klägerin …“. Wenige Stunden später, am Abendbrottisch, sagt derselbe Mann: „Gib mir mal die Butter!“ Zwei Situationen, zwei Sprachstile, beide völlig selbstverständlich. Dieses Umschalten zwischen sprachlichen Ebenen bezeichnen Sprachwissenschaftler als Code-Switching. Noch nie gehört? Ich erkläre es Ihnen in aller gebotenen Kürze, denn für Ihre anwaltliche Arbeit ist es unverzichtbar.

  

Was genau bedeutet Code-Switching?

Der Begriff Code-Switching stammt aus der Soziolinguistik und beschreibt den Wechsel zwischen verschiedenen Codes, also Sprachvarianten – abhängig von Kontext und Gesprächspartner. Dies geschieht meist unbewusst. So wechseln wir beispielsweise zwischen

  • Fachsprache und Alltagssprache: Unter Juristen spricht man von „Klageabweisung“, gegenüber Mandanten eher von „den Prozess verloren“.
  • Formell und informell: „Sehr geehrte Frau Kollegin“ klingt anders als „Hallo Susanne, hast Du kurz Zeit?“
  • Dialekt und Hochdeutsch: „Wir werden an der Konferenz teilnehmen“ ist im beruflichen Umfeld (und außerhalb des Rheinlands) passender als ein kölsches „Da simma dabei“.
  • Deutsch und Fremdsprache: Deutsch im Büro unter Kollegen, Englisch im Meeting mit Mandanten.

  

Warum wechseln wir?

Sprache ist nie nur Information, sondern formt auch die Beziehung zum Gegenüber. Je nachdem, wie wir sie einsetzen, sorgen die Wörter für

  • Nähe oder Distanz: Wer Mandanten in Alltagssprache adressiert, wirkt zugänglicher.
  • Zugehörigkeit: Juristen sprechen untereinander meist automatisch in Fachsprache. Das stärkt die Identität innerhalb der Berufsgruppe.
  • Anpassung: Oft spiegeln wir unbewusst die Sprache unseres Gegenübers. Das ist ein Zeichen sozialer Intelligenz.
  • Fachliche Präzision: Wer sich juristisch präzise ausdrücken will, kommt um das „Juristendeutsch“ meist nicht herum. Auch gegenüber der Mandantschaft.
  • Professionalität: Mandanten erwarten von Juristen oft eine „besondere Sprache“, da sie Fachjargon mit Kompetenz gleichsetzen.

  

Wenn Fachsprache zur Fremdsprache wird

Anwälte sprechen miteinander anders als mit Mandanten. Wer Wörter wie „fristwahrend“, „unbeschadet anderweitiger Ansprüche“ oder „hilfsweise“ verwendet, signalisiert: Ich gehöre zur Zunft. Ich weiß, wovon ich spreche. Doch der Mandant versteht inhaltlich dann oft nur die Hälfte. Wenn das Gegenüber sich nicht mitgenommen fühlt, kann Fachsprache auch Vertrauen untergraben. Für Anwälte ist das nicht selten ein Balanceakt.

 

Balance zwischen Kompetenz und Klarheit

Mandanten erwarten von Anwälten zwar ein gewisses Maß an „Juristendeutsch“. Doch es ist zuweilen eine Gratwanderung: Zu viel Fachjargon überfordert sie und schafft unnötige Distanz, zu wenig wirkt möglicherweise unprofessionell. Der bewusste, ausgewogene und situative Wechsel zwischen beiden Ebenen und ihren Grauzonen ist entscheidend und Teil anwaltlicher Souveränität.

Die Kunst für Anwältinnen und Anwälte liegt darin, im richtigen Moment den passenden Ton zu treffen – im Gerichtssaal, am Konferenztisch und nicht zuletzt auch am heimischen Abendbrottisch.

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