Liebe Leserinnen und Leser,
plötzlich war sie da – die aktive Nutzungspflicht des beA ist seit Januar 2022 in Kraft. Seitdem gibt es immer noch viele technische Probleme und Unsicherheiten im Umgang.
Im 2. Halbjahr 2022 haben wir daher erneut zahlreiche Fragen von Ihnen – unserer Leserschaft, gesammelt und an unsere beA-Expertin Ilona Cosack weitergeleitet. Ihre Antworten auf ausgewählte Fragen lesen Sie hier.
Sie finden zudem ausgewählte Rechtsprechung zum beA seit Januar 2022 in dieser Ausgabe!
Das ePaper ist das Begleitmedium zu unserem gleichnamigen Podcast „beA: Ihre Fragen – unsere Antworten“.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen. Lassen Sie uns gemeinsam einige beA-Stolpersteine aus dem Weg räumen.
Ihr Team von Anwaltspraxis Magazin und der Redaktion der ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis