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Ausbildung mit Struktur – der individuelle betriebliche Ausbildungsplan!

Ausbildung ist keine „einfache Sache“, die nebenher laufen sollte. Denn wenn es so ist, steht die Abschlussprüfung und somit auch die berufliche Handlungsfähigkeit für die Zeit danach (etwa in einer anders strukturierten Kanzlei) auf der Kippe.

Grundlage für die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten ist die ReNoPatAusbVO. Wer sich damit noch nicht beschäftigt hat, hat unter diesem Link die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren.

Die ReNoPatAusbVO schreibt in § 5 Abs. 2, dass die ausbildende Kanzlei einen individuellen Ausbildungsplan auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans zu erstellen hat.

Aber was ist das eigentlich bzw. wie geht das?

Der Ausbildungsrahmenplan ist vorgegeben; inhaltlich darf hiervon nicht abgewichen werden, individuelle zeitliche Abweichungen sind jedoch möglich, teilweise – z.B. bei Verkürzung der Ausbildungszeit – sogar erforderlich. Dazu sogleich.

Der betriebliche Ausbildungsplan

Um aus dem vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, müssen Probezeit, Berufsschulunterricht, Urlaub, Prüfungen und sonstige betriebliche Gegebenheiten eingepflegt werden. Darüber hinaus sind an dieser Stelle zusätzliche betriebliche Ausbildungsinhalte (z.B. bei besonderer Spezialisierung der Kanzlei, bei der Kenntnisse über die Grundkenntnisse hinausgehend erforderlich sind) aufzunehmen, gegebenenfalls außerbetriebliche Lernorte. Letzteres ist der Fall, wenn die Kanzlei Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan selbst nicht vermitteln kann (wie z.B. ein Englisch-Kurs oder fachspezifische Kenntnisse in „andere Richtungen“, die die Ausbildungskanzlei wegen einer besonderen Spezialisierung nicht leisten kann).

Der individuelle Ausbildungsplan

Der individuelle Ausbildungsplan ist die Anpassung des betrieblichen Ausbildungsplans auf der Ebene der sachlichen und zeitlichen Gliederung. Er muss nicht regelmäßig vom betrieblichen Ausbildungsplan abweichen, insbesondere, wenn die Ausbildung im allgemeingültigen 3-Jahres-Zeitraum absolviert wird. Die individuelle Anpassung (auch während der Ausbildung) ist aber immer dann erforderlich, wenn die Ausbildung verkürzt wird (von „vorne“, wenn eine „anrechnungsfähige“ Vorbildung gegeben ist – nach „hinten“, wenn die Abschlussprüfung wegen guter Leistungen vorgezogen werden soll), aber auch dann, wenn die Ausbildung verlängert wird (beispielsweise wegen einer andauernden Krankheit).

Gliederung: sachlich und zeitlich

Bei der sachlichen Gliederung des individuellen Ausbildungsplans sind alle zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsplanes zu berücksichtigen und – falls vorhanden – die verschiedenen Ausbildungsabteilungen zu vermerken. Gerade um die Anfangszeit für alle Beteiligten sinnvoll zu gestalten, ist die Gliederung (zeitlich und sachlich) für die Probezeit so zu gestalten, dass Eignung und Neigung des Auszubildenden festgestellt werden können. Dazu gehört, dass zunächst nicht in die Tiefe gegangen wird, sondern eine breite Grundlage gelehrt wird. Erst für spätere Zeiträume ist dann eine Vertiefung vorgesehen, die auf jeden Fall berücksichtigen muss, dass die Ausbildung so verläuft, dass die Anforderungen an die Zwischen- und Abschlussprüfung erfüllt werden können.

Die zeitliche Gliederung muss auch bestehende Urlaubszeiten berücksichtigen, muss aber (laufend) auch flexibel gehalten werden, um, zum einen, Krankheitszeiten abzufangen, zum anderen aber auch darauf zu reagieren, dass bestimmte Themen möglicherweise schneller erfasst werden, oder bei anderen Themen Schwächen auftreten, die eine intensivere Ausbildung einfordern.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ausbildungsrahmenplan die inhaltliche Grundlage der Ausbildung festlegt und nicht verändert werden darf. Der individuelle Ausbildungsplan ist eine spezifizierte Anpassung des betrieblichen Plans auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans, der sachlich und zeitlich gegliedert werden muss.

Tipp:

Wenn Sie sich mit dem individuellen betrieblichen Ausbildungsplan noch nicht beschäftigt haben, ist es zwar spät – aber noch nicht zu spät. Unter den nachfolgenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich kostenlose Muster zur Erstellung eines eigenen, individuellen Ausbildungsplans herunterzuladen:

Download-Muster Rechtsanwaltskammer Köln

Download-Muster Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

 

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