Spurwechsel: Auffahrunfall
Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision, spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben. Der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich der Unfall ereignet, nachdem sich der Fahrstreifenwechsler etwa fünf Sekunden im Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat. Kommt es unmittelbar nach einem fehlerhafte Fahrspurwechsel zu einem zweimaligen Auffahranstoß, muss der klagende Spurwechsler beweisen, dass die Zweitkollision auf einer Verletzung der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht nach § 1 Abs. 2 StVO des Auffahrenden beruht und dass der Schaden erst durch die Zweitkollision entstanden bzw. verstärkt worden ist. Im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG kommt es nicht darauf an, wie sich ein Idealfahrer verhalten hätte. Die einfache Betriebsgefahr tritt in der Regel bei einem groben Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO zurück.
OLG Schleswig, Beschl. v. 20.8.2026 – 7 U 71/26
Widerruf eines Vertrages: Belehrung des Verbrauchers
Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag setzt auch eine konkludente Zustimmung des Verbrauchers, dass der Unternehmer ihm die Informationen über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht in Papierform, sondern auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellt, ein nach den Umständen aussagekräftiges Verhalten des Verbrauchers voraus. Ein solches kommt nicht in Betracht, wenn diese Frage nicht thematisiert worden ist, dem Unternehmer nicht bewusst ist, dass der Verbraucher Anspruch auf Übermittlung der Informationen in Papierform hat und dem Verbraucher nicht, auf diese Form der Übermittlung zu verzichten (§ 312g BGB, Art. 246a § 4 Abs. 2 Satz 1 EGBGB).
OLG Schleswig, Urt. v. 19.8.2026 – 1 U 78/25
Kraftfahrzeugkaufvertrag. Rückabwicklung bei Vorliegen eines Sachmangels
Den Unternehmer trifft für die Umstände zur Beurteilung der Angemessenheit der Frist im Sinne von § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB eine sekundäre Darlegungslast. Beruft sich der Unternehmer für die Dauer der Nachbesserung auf Vorgaben des Herstellers zur Mangelbeseitigung, muss sein Vortrag umfassen, dass ihm in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum zwischen Unterrichtung über den Mangel und Zugang der Rücktrittserklärung nach diesen Vorgaben eine Mangelbeseitigung nicht möglich war.
OLG Celle, Urt. v. 9.7.2026 – 7 U 15/26
Kfz-Reparatur: Freie Werkstatt
Bei der Reparatur eines Kraftfahrzeugs in einer sogenannten freien Werkstatt kann der Besteller nicht erwarten, dass der Unternehmer zu spezifischen Besonderheiten eines bestimmten Fahrzeugtyps über dieselben Kenntnisse verfügt wie eine markengebundene Fachwerkstatt. Das kann dazu führen, dass der Unternehmer einen Sachmangel seiner Werkleistung nicht zu vertreten hat (für unterbliebenen Austausch des Dieselpartikelfilters im Zuge einer Motorinstandsetzung).
OLG Celle, Beschl. v. 24.8.2026 – 24 U 26/26
Versuch: Strafmilderung
Die Milderung des §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB darf nicht deshalb abgelehnt werden. weil das Ausbleiben des Erfolgs kein Verdienst des Täters ist.
OLG Naumburg, Beschl. v. 2.9.2026 – 1 ORs 131/26
Alleinrennen: Grobe Verkehrswidrigkeit
Die grobe Verkehrswidrigkeit i.S. des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB kann sich allein aus der besonderen Massivität des Geschwindigkeitsverstoßes oder aus begleitenden anderweitigen Verkehrsverstößen ergeben, die in einem inneren Zusammenhang mit der nicht angepassten Geschwindigkeit stehen. Ein rücksichtsloses Fahrverhalten ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Täter aus eigensüchtigen Motiven – wie etwa wegen des ungehinderten Vorwärtskommens – über seine Pflicht aus § 1 StVO der Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange der übrigen Verkehrsteilnehmer bewusst hinwegsetzt.
LG Münster, Beschl. v. 3.9.2026 – 3 Qs 35/26
Messgerät Vitronic Poliscan FM1: Austausch von Geräteteilen
Werden bei dem Messgerät Vitronic Poliscan FM1 das LIDAR-Modul und Systemplatine ausgetauscht, liegt keine Modifizierung und damit keine erneuertes Messgerät gem. § 2 Nr. 7 MessEG vor. Zum Ausschluss von hieraus resultierenden Fehlerquellen genügt die verpflichtende Neueichung des Geräts
AG Landstuhl, Urt. v. 11.8.2026 – 2 OWi 4211 Js 2475/26
Akteneinsicht: Herausgabe von Daten im Bußgeldverfahren
Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebietet, dass der Betroffene die Herausgabe von Daten, die sich nicht in den Akten befinden, aber bei der Bußgeldbehörde vorhanden sind, frühzeitig geltend macht und gegebenenfalls einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellt.
ThürVerfGH, Beschl. v. 19.8.2026 – 1/23
Zweifelssatz: Entscheidungsregel
Bei dem Grundsatz in dubio pro reo handelt es nicht um eine Beweisregel, sondern um eine Entscheidungsregel, die erst nach abgeschlossener Beweiswürdigung eingreift.
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2026 – 1 ORbs 41/26
Erzwingungshaft: Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren
Zahlungsunfähigkeit i.S. des § 96 OWiG liegt erst vor, wenn der Betroffene selbst bei Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Geldquellen, der Einschränkung seiner Lebenshaltungskosten und unter Anspannung sämtlicher finanzieller Erwerbsobliegenheiten nicht in der Lage ist, die Geldbuße zu zahlen. Auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht der Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG nicht entgegen.
LG Trier, Beschl. v. 12.8.2026 – 5 Qs 77/26
Einspruchsverwerfung: Entschuldigung
Die Rüge der Verletzung von § 74 Abs. 2 OWiG kann nicht auf Umstände gestützt werden, die dem Tatrichter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Tatrichters vor einer Einspruchsverwerfung gemäß § 74 Abs. 2 OWiG gebietet lediglich, dass sich der Richter vor der Verkündung des Verwerfungsurteils informiert hat, ob eine Mitteilung des Betroffenen zu einem – möglichen – Entschuldigungsgrund eingegangen ist.
OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.7.2026 – 1 ORbs 1 SsRs 48/26
Fahrerlaubnisentziehung: Kokainkonsum
Ein Nachweis von Kokainabbauprodukten im Blut beruht jedenfalls bei einem Wert von 6 ng/ml Benzoylecgonin nicht auf dem Umgang mit kontaminieren Geldscheinen.
OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.9.2026 – 4 LA 50/23
Fahrtenbuchauflage: Mitwirkungspflicht des Halters
Beruft sich der Adressat einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO darauf, dass diese rechtswidrig sei, da die zuständige Behörde den Fahrzeugführer durch eine einfache Internetrecherche hätte identifizieren können, so obliegt es ihm, die Internetadresse sowie die einschlägigen Suchbegriffe zur Substantiierung seines Vortrags zu benennen.
VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.8.2026 – 1 K 3152/26
Berufungsrücknahme: Anfechtung der Kostenentscheidung
Eine gegen die nach Berufungsrücknahme getroffene Kostenentscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist nicht gemäß § 464 Abs. 3, Satz 1 Halbsatz 2 StPO unzulässig.
OLG Köln, Beschl. v. 3.8.2026 – 3 Ws 69/26






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