Unfallschaden: Totalschaden
Übersteigen die Bruttoreparaturkosten zuzüglich Minderwert zwar den Wiederbeschaffungsaufwand, erreichen jedoch nicht den Wiederbeschaffungswert, erhält der Geschädigte im Rahmen einer fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass er das Kfz sechs Monate weiter benutzt. Bei dem ansonsten alleine zu erstattenden Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ist der konkrete Fahrzeugschaden jedoch nicht bestimmbar, wenn es an ausreichenden Angaben zu wertbestimmenden Vorschäden und der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeuges als Grundlagen für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes fehlt. Dies gilt erst recht, wenn der Geschädigte als Anspruchsteller in der I. Instanz hierzu sogar unzutreffende Angaben getätigt hat. Wenn ein erstattungsfähiger Fahrzeugschaden nicht festgestellt werden kann, sind auch alle Folgeansprüche wie eine Unkostenpauschale, Gutachterkosten oder Rechtsanwaltskosten nicht zu erstatten.
OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2022 – I 7 U 74/22
Desinfektionskosten: Erforderlichkeit in 2023
Angesichts der zunehmenden Lockerung im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist zumindest im Jahr 2023 nicht mehr davon auszugehen, dass in Werkstätten noch regelmäßig entsprechende Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden und diese erforderlich sind. Bei einer fiktiven Abrechnung kommt es im Hinblick darauf, ob Desinfektionskosten noch als erforderlich anzusehen sind und üblicherweise berechnet werden, auf den Schluss der mündlichen Verhandlung an.
LG München, Beschl. v. 11.11.2022 – 17 S 9980/22
Verpasster Flug: Zeitpuffer/EasyPASS
Verzichtet ein Fluggast auf die Einplanung eines ausreichenden Zeitpuffers von zwei bis drei Stunden vor dem Abflug, weil er das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS nutzen möchte, muss er sich rechtzeitig über dessen Modalitäten informieren, wenn er mit diesen nicht vertraut ist. Auf ersichtlich nicht abschließende Hinweise des Flughafenbetreibers auf dessen Internetseite darf er sich nicht verlassen. Unterlässt er dies, riskiert er, die Systemvoraussetzungen nicht zu erfüllen und mangels hinreichenden Zeitpuffers den gebuchten Flug zu verpassen, zumal er sich auf die ständige Betriebsbereitschaft der computergestützten elektronischen Grenzkontrolle nicht ohne weiteres verlassen darf. Er begibt sich damit freiwillig in eine prekäre Situation, deren Folgen letztlich von ihm herbeigeführt und von ihm zu tragen sind.
BGH, Urt. v. 8.12.2022 – III ZR 204/21
Straßenverkehrsgefährdung: Beinaheunfall
Die Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung setzt die Feststellung eines „Beinahe-Unfalls“, also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, „das sei noch einmal gut gegangen“ voraus. Für die Annahme einer konkreten Gefahr genügt es daher nicht, dass sich Menschen oder Sachen in enger räumlicher Nähe zum Täterfahrzeug befunden haben. Zu diesen Umständen müssen vom Tatgericht tatsächliche Feststellungen getroffen werden.
BGH, Beschl. v. 20.12.2022 – 4 StR 377/22
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Einwirkung auf ein Pferd
Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (hier: § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) setzt den Eintritt einer konkreten Gefahr voraus. Eine solche Gefahr ist bei einer Einwirkung auf ein im Straßenverkehr bewegtes Pferd nicht gegeben, wenn das Tier zwar kurzzeitig in Aufregung gerät, aber sogleich von dem Reiter unter Kontrolle gebracht werden kann.
BayObLG, Beschl. v. 16.12.2022 – 202 StRR 110/22
Strafantrag: Tatgeschehen
Die Verfahrensvoraussetzung eines Strafantrags ist nur dann erfüllt, wenn sich der Wille des Verletzten zur Antragstellung auch auf das Tatgeschehen, für welches das Strafantragserfordernis besteht, erstreckt.
BayObLG, Beschl. v. 16.12.2022 – 202 StRR 110/22
Abweichung von Bedienungsanleitung: Sachverständigengutachten
Wird bei der Durchführung einer amtlichen Geschwindigkeitsmessung von den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers abgewichen, gibt dies Anlass zu der Überprüfung, ob das erzielte Messergebnis den Vorgaben eines sog. standardisierten Messverfahrens entspricht. Abweichungen von Vorgaben der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers vermögen das Vorliegen eines sog. standardisierten Messverfahrens jedenfalls dann nicht in Frage zu stellen, wenn die Möglichkeit einer fehlerhaften Messung ausgeschlossen ist.
BayObLG, Beschl. v. 21.11.2022 – 201 ObOWi 1291/22
Einsicht in Messunterlagen: Gesamte Messreihe
Der Betroffene hat keinen Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messreihe. Aus dem Recht auf ein faires Verfahren kann grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang des Betroffenen zu nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen folgen. Die begehrten Informationen müssen aber zum Zweck der Ermittlung entstanden und weiterhin vorhanden sein, damit sie dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können.
OLG Zweibrücken, Beschl. v. 1.3.2023 – 1 OWi 2 SsBs 49/22
Verfahrensverzögerung: Reduzierung des Fahrverbotes
Ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, d.h. das Verfahren ohne zwingenden Grund für eine nicht unerhebliche Dauer zum Stillstand gekommen ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Insoweit verbietet sich eine an feste Zeitgrenzen gebundene generelle Bewertung der bloßen zeitlichen Abläufe. Eine Bearbeitungsdauer von neun Monaten für die Erstellung der Gegenerklärung der Generalstaatsanwaltschaft zur Rechtsbeschwerdebegründung des Verteidigers ist im Hinblick auf eine 82 Seiten lange Rechtsbeschwerdebegründung mit erheblicher Begründungstiefe nicht zu beanstanden. (Kompensation verneint).
OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.1.2023 – 6 Rb 25 Ss 168/22
Absehen vom Fahrverbot: Lange Verfahrensdauer
Ein Absehen von einem Fahrverbot nach § 25 StVG kommt auch dann in Betracht kommt, wenn dessen Verhängung aufgrund Zeitablaufs nicht mehr geboten erscheint, weil dessen Erziehungsfunktion die warnende Wirkung des Fahrverbots nicht mehr erfordert. Voraussetzung hierfür ist, dass die zu ahndende Tat lange (in der Regel mehr als zwei Jahre) zurückliegt, dass die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereiches des Betroffenen liegen und dieser sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.1.2023 – 1 Rb 36 Ss 778/22
Pflichtverteidiger im Bußgeldverfahren: Analphabetismus des Betroffenen
Eine Pflichtverteidigerbestellung in Bußgeldverfahren ist nur in Ausnahmefällen geboten. Einem Analphabeten ist aber für die Hauptverhandlung ein Verteidiger zu bestellen, wenn eine sachgerechte Verteidigung Aktenkenntnis erfordert oder eine umfangreiche Beweisaufnahme dem Betroffenen Anlass gibt, sich Notizen über den Verhandlungsablauf und den Inhalt von Aussagen zu machen, weil er sie als Gedächtnisstütze benötigt. In diesem Fall liegt nach § 140 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, weil ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann.
Bay, Beschl. v. 21.112022 – 201 ObOWi 1363/22
Geschwindigkeitsüberschreitung: Urteilsgründe
Die schriftlichen Urteilsgründe in einem Bußgeldverfahren müssen nicht nur die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, sondern neben anderem auch erkennen lassen, ob und wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Richter der Einlassung folgt oder diese für widerlegt ansieht. Auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten „qualifizierten“ Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden. In den übrigen Fällen ist der Umfang eines gewährten Toleranzabzugs anzugeben.
OLG Koblenz, Beschl. v. 18.1.2023 – 4 ORbs 31 SsBs 17/23
Verjährungsunterbrechung: Zustellung des Bußgeldbescheides
Für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG sowie für deren Verlängerung nach § 26 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 StVG kommt es auf einen Nachweis des Zugangs des Bußgeldbescheids beim Betroffenen an. Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Zugang des Bußgeldbescheides bei einer anderen Person setzt voraus, dass diejenige Person, die tatsächlich Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück erhält, zustellungsberechtigt ist. Das setzt beim Verteidiger eine nachgewiesene Vollmacht voraus.
AG Landstuhl, Beschl. v. 26.1.2023 – 2 OWi 4211 Js 13113/22
Kosten der Nebenklage: Rücknahme der Berufung des Angeklagten
Die §§ 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO stehen der Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger nicht entgegen. § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV RVG entsteht schon bei der erstmaligen Tätigkeit im Berufungsverfahren, wofür keine nach außen erkennbare Tätigkeit erforderlich ist, sondern auch eine (interne) Beratung des Mandanten über den Gang des Verfahrens ausreichen kann. Ein Nebenkläger hat bei einer Berufung des Angeklagten Beratungsbedarf, das dessen Berufung nicht begründungspflichtig ist.
OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.1.2023 – 1 Ws 309/22











