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Rechtsprechungstelegramm 2022-506

Mietvertragliche Regelung schließt Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen COVID aus

 

Enthält ein Gewerberaummietvertrag die Regelung, dass vom Vermieter nicht zu vertretende Unterbrechungen die Mietzahlungspflicht nicht berühren, so ist das Risiko einer Äquivalenzstörung dem Mieter zugewiesen. Er kann sich deshalb nicht mehr auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

 

OLG Hamm, Beschl. v. 10.9.2021 – I-30 U 147/21

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