Bevor gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht werden, müssen sie zum Schutz von Persönlichkeitsrechten anonymisiert werden. Das geschah bislang in der Regel rein händisch und war mit einem großen Personalaufwand verbunden, was eine breite Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen erschwerte. Inzwischen werden in den Bundesländern verschiedene Programme eingesetzt, die das Anonymisieren von gerichtlichen Entscheidungen erheblich erleichtern.
So wurde von den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg das Kl-Tool Jano in einer Erprobungsphase entwickelt und wird künftig dauerhaft in der dortigen Justiz eingesetzt. Jano, kurz für Justiz-Anonymisierung, erleichtert die De-ldentifizierung von gerichtlichen Judikaten vor deren Veröffentlichung.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Namen, Geburtsdaten, Adressen, Grundstücksbezeichnungen o.ä. Diese ersetzt das Programm durch Ersetzungstexte oder schwärzt sie. Bisher ist das ein Vorgang, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Gericht komplett händisch vornehmen müssen. In Zukunft durchsucht das KI-Tool die Entscheidung, erkennt dabei personenbezogene Daten und schlägt diese zur Anonymisierung vor. Die Vorschläge werden anschließend durch Justiz-Beschäftigte geprüft und freigegeben.
Der Prototyp von Jano war in den Justizen beider Länder gemeinsam mit einem IT-Unternehmen entwickelt worden. Hessen setzt die Kl zunächst am LG Darmstadt ein, in Baden-Württemberg steht die Anwendung ab sofort den Zivilabteilungen aller OLG, LG und AG zur Verfügung. Die Strafabteilungen und die Fachgerichtsbarkeiten werden zeitnah ebenfalls ausgestattet.
Die bayerische Justiz plant, in den kommenden Jahren 50.000 Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen. Möglich machen soll es das Kl-gestützte Tool ALeKS, kurz für „Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen“. Geplant ist, dass die Richterin oder der Richter darüber entscheidet, ob eine Entscheidung veröffentlicht wird. Im Fall eines positiven Votums sollen dies dann zentrale Anonymisierungsstellen bei den Oberlandesgerichten übernehmen, die bis zum 1.7. aufgebaut werden sollen.
Der Prototyp der Software sei in einem Forschungsprojekt mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erarbeitet und sei seit dem 9.3. erfolgreich am OLG München getestet worden.











