weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen
Jährlich werden in Deutschland mehr als eine Million Immobilienverträge beurkundet. Statt in Papierform sollen diese Geschäfte nach einem Beschluss des Bundestages künftig rein digital ablaufen. Das Gesetz eröffnet den Weg für die vollständige Digitalisierung von Immobiliengeschäften, sodass Verträge über den Kauf und Verkauf von Grundstücken ab dem kommenden Jahr komplett digital abgewickelt werden.
Die Neuregelung sieht vor, Notarinnen und Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen den elektronischen Austausch von Daten und Bescheinigungen im Anwendungsbereich des Gesetzes zu ermöglichen. Die Beteiligten sollen dafür über die EGVP-Struktur beziehungsweise die ELSTER-Struktur kommunizieren. Herkömmliche Dokumente sollen in geeigneten Fällen durch Strukturdatensätze im Dateiformat XML ersetzt werden können.
Ziel des Gesetzes ist es, auf diese Weise den Vollzug von Immobilienverträgen zu beschleunigen und einen deutlichen Mehraufwand zu vermeiden, dass identische Daten mehrfach erhoben werden müssen. Der bisherige papiergebundene Austausch der Vollzugsdokumente sorgt im bereits eingeführten elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern für Medienbrüche. Zudem ist ein papiergebundener Austausch von Informationen und Bescheinigungen angesichts der großen Zahl der jährlichen Immobilienverträge ressourcenintensiv.











