weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen
Das beA feierte jetzt Jubiläum, aber so ganz genau ist nicht klar, auf welches Datum abzustellen ist.
In seinem Editorial in Ausgabe 3 der NJW 2026 schildert Dr. Mirko Möller unter der prägnanten Überschrift „Vom Taumelflug zum Linienverkehr“ die Anfänge des beA.
Mit Inkrafttreten des § 31a BRAO am 1.1.2016, also bereits vor zehn Jahren, hätte die Bundesrechtsanwaltskammer jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach – kurz beA – zur Verfügung stellen müssen. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde der Start dann verschoben unter Hinweis auf die „nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit“. Nachdem die Nutzerfreundlichkeit dann – jedenfalls in den Augen der BRAK – hergestellt war, standen noch zwei einstweilige Anordnungen der Einführung des beA im Wege, so dass es erst Ende November 2016 tatsächlich losgehen konnte.
Eingeführt wurde dann 2018 auch die passive Nutzungspflicht, jedoch wurde das beA nach dem Bekanntwerden erheblicher Sicherheitsmängel und aufgrund eines gesperrten Zertifikats vom Netz genommen. Am 3.9.2018 wurde das beA schließlich erneut in Betrieb genommen.
Dr. Mirko Möller kommt zu dem Ergebnis, auch wenn noch lange nicht alle Rechtsfragen rund um das Anwaltspostfach geklärt sind, dass man doch festhalten könne, dass der anfängliche Taumelflug desselben in einen verhältnismäßig zuverlässigen Linienflugverkehr übergegangen ist. Dies sei ein hinreichender Grund für eine Gratulation zum zehnjährigen Geburtstag des beA!
Dieser Gratulation können wir uns nur anschließen.
Und das beA lebt. Daher finden Sie auch wieder in dieser Ausgabe der e-Broschüre ausführliche Praxishinweise unserer Autorin Ilona Cosack über die beA-Updates auf die Versionen 4.3 und 4.4.
In unserem Leitthema befasst sich diese Ausgabe der e-Broschüre mit verschiedenen Facetten des Themas IT-Sicherheit.
Es gibt aber auch eine Menge zu berichten aus den Kernbereichen des elektronischen Rechtsverkehrs. So ist das Online‑Verfahren für Zivilklagen an den ersten 18 Amtsgerichten gestartet, es gibt gesetzgeberische Aktivitäten zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und zur weiteren Digitalisierung im Notariat.
In aller Munde ist derzeit die künstliche Intelligenz, so auch auf dem 24. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag (RiStA-Tag) in Weimar. Ob in Anwaltskanzleien oder in der Justiz, die KI ist offenbar schon aus dem Arbeitsalltag gar nicht mehr wegzudenken. Der Einsatz der künstlichen Intelligenz ist aber nicht ohne Risiken. Unsere neu gewonnenen Autoren Adrian Janßen und Seong-Il B. Jun zeigen dies in ihrem Beitrag „KI als Freund und Helfer – oder doch nicht?“ schon einmal kurz auf – Stichwort „KI-Halluzinationen“. Kurz gefasst: die KI denkt sich irgendetwas aus, was aber nicht stimmt. Nicht nur im juristischen Einsatzbereich kann dies selbstverständlich fatale Folgen nach sich ziehen. Wir werden uns in den nächsten Ausgaben der e-Broschüre intensiver diesen Fragen widmen.
Und dann noch eine wichtige Vorankündigung:
Der 35. EDV-Gerichtstag findet vom 23. – 25.9.2026 in Saarbrücken statt. Nach den bisher vorliegenden Informationen wird ein Schwerpunkt speziell auf die Interessen der auf die Anwaltschaft ausgerichteten Arbeitskreise sein. Auch die eIDAS VO und die Auswirkungen der EUDIW auf den elektronischen Rechtsverkehr und die besonderen elektronischen Postfächer, digitale Normen und KI in Ausbildung und Prüfung soll auf der Agenda stehen.
Sobald uns das Tagungsprogramm vorliegt, werden wir darüber informieren.
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern eine gewinnbringende Lektüre unserer e-Broschüre.
Dr. Wolfram Viefhues
Herausgeber











