Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal – wie schon angekündigt – der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“.
In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen.
Hierfür sind etwa Befragungen und Interviews vorgesehen. Interessierte Anwältinnen und Anwälte, die vor allem im Zivilrecht tätig sind, können sich unter dem Link
https://app.formbricks.com/s/ovtnudms8x5290643yypu631
daran beteiligen.
Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32.
Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut eine umfassende Sammlung der einschlägigen Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat.
■Was gibt es sonst noch zu berichten?
An der Universität Bielefeld wurde die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands geschrieben – ein erfreuliches Signal fortschreitender Digitalisierung.
Allerdings zeigt die Lebenswirklichkeit auch, dass der verstärkte Einsatz von IT zu Problemen führen kann, die es in der analogen Welt so nicht gegeben hat.
So meldet die NJW Chaos im juristischen Staatsexamen.
Im ersten Durchgang eines elektronischen Zweiten Staatsexamens in Baden-Württemberg ließ sich bei einem Klausurtermin in Mannheim mit den Laptops keine Serververbindungen herstellen, so dass auch die Schreibsoftware nicht geöffnet werden konnte. Mehr als 90 Minuten lang habe der technische Support im Prüfungsraum versucht, das Problem zu beheben und musste dabei jedes betroffene Gerät — zum Teil mehrfach — neu starten und den Login-Prozess wiederholen. Die Klausur konnte erst mit mehr als eineinhalb Stunden Verspätung doch noch starten.
Auch in Bayern gab es Technik Chaos im Examen mit der Folge, dass 52 Prüflinge eine Ersatzklausur schreiben mussten. Es war in München und Augsburg zu zahlreichen Laptop-Ausfällen gekommen, weil die Akkulaufzeit nicht reichte.
Weiter berichtet diese e-Broschüre über den vom Bundesjustizministerium erprobten digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte, die neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen und die vom Legal Tech Verband initiierte Studie des legal tech Monitors.
Die Digitale Rentenübersicht gibt seit Mitte 2023 den Versicherten einen elektronischen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Die Nutzung des Online-Portals, das durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bereitgestellt wird, ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich.
https://www.rentenuebersicht.de/DE/01_startseite/home_node.html
Seit dem 1.1.2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein.
Das Bundesarbeitsgericht gibt grünes Licht für die digitale Gehaltsabrechnung und lehnt einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zusendung einer ausgedruckten Abrechnung ab. Gehaltsabrechnungen und andere Personaldokumente können von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung gestellt werden (BAG Urt. v. 28.1.2025 – 9 AZR 487/24). Nach § 108 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine „Abrechnung in Textform zu erteilen“. Das Gesetz werde auch mit einer digitalen Abrechnung, die elektronisch in einem Postfach abgerufen werden kann, erfüllt. Arbeitnehmer ohne entsprechende Technik sei der Zugang zu den Daten und das Ausdrucken von Abrechnungen im Betrieb zu ermöglichen.
Und passend zum Antritt einer neuen Bundesregierung kommt eine Initiative für einen „Zukunftsstaat“. Zahlreiche Politiker und Wirtschaftsvertreter fordern von der nächsten Bundesregierung eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform. Gesetze müssten von Anfang an praxisnah und datenbasiert entwickelt werden. Haushaltsmittel müsse man an überprüfbare Ziele koppeln. Die Verteilung von Aufgaben zwischen staatlichen Ebenen bis hin zur Kommune solle darauf überprüft werden, wer sie am besten erfüllen könne. Der Aufruf schließt mit den Worten, eine „umfassende Staats- und Verwaltungsreform“ müsse ein zentrales Reformprojekt der nächsten Bundesregierung werden, mit höchster Priorität im Koalitionsvertrag. Die Reform dürfe nicht zwischen Ressortzuständigkeiten versanden. Es brauche „eine klare politische Steuerung, getrieben vom künftigen Bundeskanzler und umgesetzt von Personen mit starkem politischem Mandat“.
Wir werden uns in einer der nächsten Ausgaben unserer e-Broschüre mit den entsprechenden Passagen des kommenden Koalitionsvertrages befassen.
Zum Schluss nochmals eine wichtige Information.
Der nächste EDV-Gerichtstag findet nicht, wie ursprünglich angekündigt, vom 17.9.2025 bis zum 19.9.2025 statt, sondern aufgrund von Problemen mit den Räumlichkeiten an der Universität Saarbrücken
vom 10.9.2025 bis zum 12.9.2025.Wir wünschen Ihnen eine nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre!
Dr. Wolfram Viefhues
Herausgeber





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