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H. Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren wird digitaler

Dr. Wolfram Viefhues
weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. Ziel dieser Neuregelung ist, das Verfahren weiter zu digitalisieren und damit zu beschleunigen.

Konkret soll zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ein neuer § 25a VwVfG geschaffen werden, der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert. Darin wird geregelt, dass Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem digitalen Format übermittelt und der betroffenen Öffentlichkeit mitgeteilt werden sollen.

Als Problem wird bisher angesehen, dass die Weiterverwendung der Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im anschließenden Verwaltungsverfahren vor digitalen Hürden stehe, wobei speziell unterschiedliche Formate die digitale Weiterbearbeitung erschweren. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die digitale und dadurch möglichst beschleunigte Durchführung des anschließenden Verwaltungsverfahrens gefördert werden, indem insbesondere die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits digital in den behördlichen Prozess einfließen können.

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