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G. Update für die digitale Verwaltung

Dr. Wolfram Viefhues
weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Jetzt wurde im Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) erzielt. Damit ist der Weg frei für das „OZG 2.0“, welches nun voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten wird.

In Deutschland werden nun Dinge in Angriff genommen, die in Estland längst fester Bestandteil der Verwaltung sind.

Mit dem OZG wurde 2017 die rechtliche Grundlage geschaffen, um die öffentliche Verwaltung nachhaltig zu modernisieren. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist aber ein Dauerprojekt. Mit dem OZG 2.0 werden nun die nächsten Schritte in Angriff genommen. Die DeutschlandID soll als Weiterentwicklung der BundID künftig die gesamte (digitale) Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger in einem zentralen Postfach bündeln. Ab 2028 wird es einen Anspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes geben. Durch eine Erweiterung des Datenschutzcockpits für Bürgerinnen und Bürger sollen Datentransfers zwischen öffentlichen Stellen transparenter werden.

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