Ilona Cosack
Fachbuchautorin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare
Fristablauf: 30.6.2024
Ab dem 1.7.2024 werden die alten Sicherheits-Token gesperrt!
Überprüfen Sie, ob alle beA-Mitarbeiterkarten mit der Kartennummer 8xxx beginnen.
Auch die Softwarezertifikate werden mit einer neuen Verschlüsselungstechnik ausgestattet, so dass ab 1.7.2024 nur noch mit den neuen Softwarezertifikaten gearbeitet werden kann.
Die BNotK hat über das beA alle Anwälte informiert. Sollten Sie den Austausch noch nicht vorgenommen haben, wird es höchste Zeit.
Auf der Anmeldeseite des beA wird mit einem Hinweis in der Kopfleiste ein Link mit weiterführenden Informationen aufgeführt:
Auf der Seite des beA Support wird als „TOP-THEMA“ auf die Notwendigkeit des Austausches hingewiesen.
Sie erreichen das Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt (nicht mit der beA-Mitarbeiterkarte) entweder über das beA-Portal https://www.bea-brak.de/beaportal/ oder direkt über https://secure.bnotk.de/idp/Authn/UserPassword/login/ und müssen sich dann mit dem Button
anmelden.
Beachten Sie, dass Sie ebenfalls zeitgleich die Software der BNotK „SAKE lite“ öffnen müssen. Diese Software prüft die eingesteckten beA-Karten.
Danach ist das secureFramework Kommunikationsfenster zu öffnen:
Im Erfolgsfall erhalten Sie die Meldung:
Danach können Sie sich mit Ihrer PIN anmelden. In Ihrem Profil werden Ihnen unter dem Punkt „Zertifikatstausch“ sowohl ablaufende beA-Mitarbeiterkarten als auch unter dem Punkt „Softwarezertifikate“ die aktuellen Zertifikate angezeigt.
Stehen Softwarezertifikate zum Tausch zur Verfügung kann man diese mit dem Button „Aktionen“ einlösen. Sind noch keine Softwarezertifikate vorhanden, können neue Softwarezertifikate über das Bestellsystem https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA geordert werden.
Dazu benötigen Sie Ihre SAFE-ID, diese ist aus dem Rechtsanwaltsregister https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak ersichtlich (klicken Sie rechts neben Ihrem Namen auf das Wort „Info“ und scrollen Sie für die SAFE-ID ganz nach unten; kopieren Sie die SAFE-ID und fügen diese in das Bestellfeld ein. Wählen sie dann die benötigten beA-Mitarbeiterkarten / und / oder Softwarezertifikate aus. Im Bestellprozess werden Sie dann nach Ihrer Bankverbindung gefragt – alle Bestellungen können ausschließlich im Wege des Lastschrifteinzuges erfolgen).










![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #31 Die Auflage – mit Dr. Hanspeter Daragan](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2026/09/Erbrecht-im-Gespraech-31-1024x536.jpeg)
