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E. Angebot an notariellen Online-Verfahren erweitert

Dr. Wolfram Viefhuesweitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Das Angebot an notariellen Online-Verfahren ist deutlich ausgebaut worden. Ein Jahr nach der Einführung der Online-Beurkundungsverfahren wurde der gesetzliche Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht erweitert. Seit dem 1.8.2023 können GmbH-Sachgründungen, Beurkundungen einstimmiger GmbH-Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen zum Vereinsregister auch online durchgeführt werden.

Daher können jetzt auch Anmeldungen zum Vereinsregister digital erfolgen. Ebenso lässt der Gesetzgeber die Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung) im Online-Verfahren zu sowie spätere beurkundungspflichtige Vorgänge, wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder über Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen.

Alle Beurkundung oder Beglaubigung können von jetzt an in einer Videokonferenz mit der Notarin oder dem Notar vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument mit Online-Funktion. Nach Angaben der Bundesnotarkammer soll die Vertraulichkeit der Daten dabei genauso gewährleistet sein wie beim Notarbesuch vor Ort. Im Gegensatz zum viel kritisierten Video-Ident-Verfahren, bei welchem das Ausweisdokument nur in die Kamera gehalten werde, sei ein Vortäuschen einer falschen Identität nicht möglich. So könnten auch in der digitalen Welt Identitätsdiebstahl und Geldwäsche verhindert werden.

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