Zum 1.3.2023 haben – so eine gemeinsame Pressemitteilung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes – der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon gestartet.
Die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts veröffentlichen. Diese Accounts werden unter der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betrieben und sind unter folgenden Adressen abrufbar:
Bundesgerichtshof: https://social.bund.de/@BGH_Bund
Bundesverwaltungsgericht: https://social.bund.de/@bverwg_de
Bundesfinanzhof:https://social.bund.de/@bundesfinanzhof
Bundesarbeitsgericht:https://social.bund.de/@bundesarbeitsgericht
Bundessozialgericht:https://social.bund.de/@bundessozialgericht