Weiterhin bestehen zahlreiche Hürden bei der Digitalisierung der Verwaltung, die – wie schon öfter beklagt – nur sehr schleppend vorankommt. Die VITAKO (Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister) hat errechnet, dass Mitarbeitende in den Verwaltungen 60 Millionen Arbeitsstunden im Jahr anders einsetzen könnten, wenn sie nur moderne, digitale, verknüpfte Register für ihre Arbeit hätten. Dies ist gerade angesichts der Personalnot auch in der öffentlichen Verwaltung ein erschreckender Befund.
Die Registermodernisierung ist nach dem OZG ein Großprojekt des Bundes, das bereits läuft – aber sehr schleppend. Die zeitgemäße Modernisierung der Register ist jedoch grundlegend für die Digitalisierung, Effizienz und Bürgerfreundlichkeit unserer Verwaltung. Wie gelingt die Registermodernisierung? Was bedeutet die Umsetzung für die Kommunen? Welche Hürden und Aufgaben gilt es jetzt anzugehen? Antworten auf diese Fragen gibt die Broschüre der VITAKO, die im Internet unter
https://206182.seu2.cleverreach.com/c/80942388/9cce615cf0e-rr6y01
abgerufen werden kann. Sie beleuchtet das Projekt aus Sicht von Ländern, IT-Dienstleistern, Registerbeirat und VITAKO.
Auch die Bundesländer haben ein Positionspapier veröffentlicht, das die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen soll. Das Papier adressiert acht Kernthemen, darunter eine bundesweit einheitliche Bürger-ID, harmonisierte Schnittstellen für EfA-Leistungen und mehr Planungs- und Budgetsicherheit. Die Länder fordern, dass der Bund sie früher in Planungs- und Strategieprozesse einbindet und offene Standards und Schnittstellen schafft, um Medienbrüche zu verhindern. Die Kommunalebene soll mehr in den Fokus rücken und Kommunen bei der OZG-Umsetzung stärker von Bund und Ländern unterstützt werden. Dieses Dokument ist abrufbar unter
https://206182.seu2.cleverreach.com/c/81038081/9cce615cf0e-rr6y01
Es bleibt zu hoffen, dass aus den vielen Überlegungen auch Taten folgen und die Umsetzung zeitnah gewährleistet wird. Denn die bisherige Bilanz ist beschämend.
Das verdeutlicht ein Kommentar, den Tobias Freudenberg in der NJW unter dem Titel „Onlineunzugangsgesetz“ veröffentlich hat.
So hatte man 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet, das Bund, Länder und Gemeinden verpflichtete, bis Ende 2022 „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ und diese „miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen“. Leider konnte die Frist nicht eingehalten werden.
Das Bundesinnenministerium hat nun jedenfalls einen Referentenentwurf hierfür vorgelegt mit der wichtigsten Neuerung, der Streichung der OZG-Umsetzungsfrist. Verwaltungsdigitalisierung wird jetzt als Daueraufgabe verstanden, heißt es zur Begründung. Als Bürger sei man einen kurzen Moment fassungslos über so viel politische Chuzpe. Aber dann denke man sich: Ob gesetzliche Fristen nicht eingehalten oder gar nicht erst festgeschrieben werden, sei eigentlich auch egal.
Hinzuweisen bleibt in diesem Zusammenhang noch auf das „Positionspapier des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“. Angesichts der bisher „ernüchternden Bilanz“ sei eine „mutige und nachhaltige Trendumkehr“ nötig, heißt es in einem Positionspapier. Die sei aber nicht erkennbar. Stattdessen halte der Entwurf des OZG- Änderungsgesetzes stur an der Zielsetzung sowie an grundlegenden Mechanismen und Strukturen der bisherigen Verwaltungsdigitalisierung fest. Man könne den Ärger des Kontrollrats gut nachvollziehen. Seit Jahren fordere er Maßnahmen ein, erstelle Gutachten und mache Vorschläge. Sie werden genau so beharrlich ignoriert, wie die Umsetzungsfrist im OZG.