Ein jetzt vorgelegter Entwurf für die weitere Digitalisierung der Standesämter schafft die Grundlagen für die elektronische Kommunikation des Bürgers und von anzeigepflichtigen Einrichtungen mit dem Standesamt bei weitgehendem Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise durch Anzeigende und Antragsteller und setzt insoweit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes um. Das Gesetz enthält Vorschriften für die Durchführung eines automatisierten Abrufverfahrens für die erforderlichen Daten aus Personenstandsregistern anderer Standesämter.
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