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E. Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde jetzt der Startschuss für den elektronischen Aktenaustausch zwischen Justiz und Polizei mit der „Datenautobahn Strafsachen“ gegeben.

Das entsprechende Pilotprojekt in Ulm soll bislang bundesweit einmalig sein. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten legt die Polizei bereits eine elektronische Ermittlungsakte an, die dann komplett digital geführt und nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen mitsamt den digitalen Beweismitteln über eine dafür entwickelte „Datenautobahn“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Durchaus als Herausforderung angesehen wird es vor allem, die elektronische Akte so zu strukturieren, dass sie nach der Übergabe an einen anderen Beteiligten im Strafverfahren ohne Medienbrüche weiterverarbeitet werden kann.

Sodann führt die Staatsanwaltschaft die Akte als elektronische Strafakte der Justiz weiter, die auch elektronisch zu den Gerichten und in den dortigen Instanzenzug gelangt.

In dem vorerst bis Juni angelegten Pilotprojekt in Ulm werden 124 Anwenderinnen und Anwender der Polizei bei der Strafverfolgung mit der E-Ermittlungsakte arbeiten. Die Staatsanwaltschaft Ulm ist am Pilotprojekt mit sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus zwei Ermittlungsabteilungen, neun Servicekräften und zwei Rechtspflegern beteiligt. Eingebunden sind beim Amtsgericht Ulm acht Richterinnen und Richtern, eine Rechtspflegerin und 20 Servicekräfte.

Betont wird, dass künftig die Akten ortsunabhängig von mehreren Personen auf Seiten der Justiz und Polizei bearbeitet werden können, was vor allem in komplexen Verfahren von großem Vorteil ist.

Hervorgehoben wird weiter, dass dem Datenschutz im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch moderne Verschlüsselungsverfahren Rechnung getragen werde. Denn der rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente erfolge dabei mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), wobei die zu übertragenden Daten auf Senderseite ver- und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt werden (sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Die Akteneinsicht für Verteidiger und weitere Verfahrensbeteiligte soll über ein in Baden-Württemberg für die ganze Justiz in Deutschland entwickeltes spezielles Portal erfolgen.

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