Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Leserinnen und Leser,
nach der verdienten – und hoffentlich erholsamen – Sommerpause wollen wir Ihnen nun wieder ein Thema des Monats sowie drei interessante Entscheidungen vorstellen.
Die Bundesregierung hat sich am 5.7.2024 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Volkswirtschaft verständigt. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insbesondere auch zahlreiche arbeitsrechtlich relevante Gesichtspunkte. Mit diesen setzt Sophie Esser sich im Thema des Monats im Einzelnen auseinander und bewertet diese in einer verdienstvollen Gesamtschau.
Im Rechtsprechungsteil bespricht sodann Markus Pillok die bedeutsame Entscheidung des 5. Senats des BAG vom 20.3.2024 – 5 AZR 235/23, die sich mit der Entgeltfortzahlung im Falle einer symptomlosen Coronaerkrankung befasst. Weitreichende Folgen für die arbeitsrechtliche Praxis wird die von Constantin Wlachojiannis im Anschluss besprochene Entscheidung des LAG Köln vom 11.4.2024 – 2 Sa 516/23 haben, nach der ein Tatsachenvergleich, wonach sämtlicher Urlaub bereits genommen wurde, nur statthaft ist, wenn die Parteien tatsächlich über die Höhe des Urlaubsanspruches gestritten haben. Schließlich setzt sich Dr. Jannis Kamann mit dem Urteil der 2. Kammer des LAG Nürnberg auseinander, das sich mit den Rechtsfolgen des verspäteten Abschlusses einer Zielvereinbarung befasst (LAG Nürnberg, Urt. v. 24.4.2024 – 2 Sa 293/23).
michels.pmks und der Deutsche Anwaltverlag wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Dr. Marcus Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Köln/Düsseldorf, michels@michelspmks.de
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