Dr. Marcus Michels ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Partner der Sozietät michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vom Standort Köln aus tätig.
27.04.2023
I. Erfordernis der Zustimmung des Integrationsamtes Nach § 178 SGB IX bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne die Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB i.V.m. § 168 SGB IX nichtig. II. Schwerbehinderte Arbeitnehmer Der Sonderkündigungsschutz gilt für alle schwerbehinderten Arbeitnehmer und […]