Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
1. Zu den Voraussetzungen der Erstattung der steuerlichen Nachteile des Unterhaltsberechtigten durch den Unterhaltspflichtigen, wenn der geleistete Vorsorgeunterhalt nicht in Form einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht angelegt wird. 2. Dem Unterhaltsberechtigten steht die Form der Anlage des Vorsorgeunterhalts grundsätzlich frei. Er kann hierzu eine Kapitallebensversicherung mit oder ohne Rentenwahlrecht abschließen oder den Vorsorgeunterhalt zum Erwerb einer […]
