Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
1. Zum Vorliegen eines Verfassungsverstoßes wegen Verletzung des Grundrechts auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit, wenn in einem familiengerichtlichen Verfahren zum Kindesunterhalt einem barunterhaltspflichtigen Elternteil fiktive Einkünfte zugerechnet werden, welche er objektiv nicht erzielen kann. 2. Zwar verlangt die Vorschrift des § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB im Fall einer Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. […]
