Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
10.11.2021
1. Zur Frage einer zumindest leichtfertig herbeigeführten Leistungsunfähigkeit, wenn der Unterhaltspflichtige zwei in seinem Eigentum stehende Eigenheime veräußert und hierdurch seine Leistungsfähigkeit vermindert, weil er angesichts der allgemeinen Finanzmarktlage keine nennenswerten Zinserträge erlangen kann. 2. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit wäre deshalb der Unterhaltspflichtige gehalten gewesen, lediglich eine Immobilie zu veräußern und mit dem Erlös die […]
