Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB kann im Unterhaltsrecht bestehen, wenn ein unrichtig gewordener Unterhaltstitel in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise weiterhin durch den Berechtigten ausgenutzt wird. Es besteht aber keine allgemeine Verpflichtung des Berechtigten zur ungefragten Information über seine Einkünfte. OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.3.2020 – 15 UF 164/18 I. Der Fall Der Vater nimmt […]