Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2020 – 13 UF 275/20 I. Der Fall Im Rahmen der vorgeschilderten Entscheidung des OLG Koblenz hatte das erstinstanzliche Gericht den Unterhaltsschuldner zur Zahlung von monatlich 938,14 EUR Trennungsunterhalt verpflichtet und darüber hinaus die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet. Der Antragsgegner und Beschwerdeführer legte gegen die Entscheidung der 1. […]