Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
1. Zur Bestimmung des kindergeldbezugsberechtigten Elternteils, wenn die Eltern miteinander vereinbart haben, das gemeinsame Kind im paritätischen Wechselmodell zu betreuen. 2. Bietet jeder Elternteil die Gewähr, dass Kindergeld zum Wohle des Kindes zu verwenden, besteht kein Anlass für eine Änderung der bisherigen Bezugsberechtigung („Kontinuität des Kindergeldbezugs“). KG,Beschl. v.23.8.2019–13 WF 69/19 I. Der Fall Die Beteiligten […]
