Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Zur Substantiierung eines Abänderungsantrags kann sich der Antragsteller nicht selektiv auf einen einzelnen Umstand beschränken. OLG Brandenburg,Beschl. v.1.2.2019–13 WF 19/19 I. Der Fall Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Herabsetzung seiner gerichtlich titulierten Kindesunterhaltspflichten. Das erstinstanzliche Gericht versagte die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsteller mit […]