Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
1. Zum Bestehen eines Aufstockungsunterhaltsanspruchs gemäß § 1573 Abs. 2 BGB, wenn die Einkommensdifferenz der jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkünfte geringfügig ist. 2. Soweit bei dem anspruchsberechtigten Ehegatten beengte Einkommensverhältnisse vorliegen, ist ein Aufstockungsunterhalt auch bei einem Anspruch zu gewähren, der unterhalb eines monatlichen Betrages in Höhe von 50 EUR liegt. 3. Beengte Verhältnisse sind aber nicht […]