Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
27.04.2022
1. Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Berücksichtigung von Zahlungen des geschiedenen Ehemannes an seine Ehefrau als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG (2007), die als Abgeltungsbetrag einer geänderten Vereinbarung zum Zugewinn geleistet wurden, die der Ehemann aber mit Zustimmung der Empfängerin als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 EStG (2007) bzw. […]
