Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
27.04.2022
1. Zu den Voraussetzungen zur Annahme eines paritätischen unterhaltsrechtlichen Wechselmodells. 2. Die nach der Rechtsprechung des BGH maßgeblichen Voraussetzungen für ein paritätisches Wechselmodell liegen nicht vor, wenn das gemeinsam betreute Kind von einem Elternteil mit einem zeitlichen Anteil von 45 % betreut wird. Denn bei einer tatsächlich vorliegenden 6:8-Verteilung besteht jedenfalls dann ein noch feststellbarer […]
