Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
1. Zur Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1 FamFG im nicht-paritätischen Wechselmodell. 2. Auch wenn der andere betreuende Elternteil mit einer Quote von 40 % die Betreuungsaufgaben wahrnimmt, also kein paritätisches Wechselmodell vorliegt, ist die Geltendmachung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren zulässig. OLG Frankfurt/Main,Beschl. v.29.1.2020–5 WF 199/19 I. Der Fall […]