Dr. Thomas Eder ist Rechtsanwalt seit 2001 und Fachanwalt für Familienrecht. 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Dr. Thomas Eder ist Herausgeber des Infobriefs: Familienrecht (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Thomas Eder als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
18.12.2025
1. Vermindert ein Elternteil, der zwei minderjährigen Kindern aus einer früheren Verbindung Barunterhalt schuldet, den Umfang seiner Erwerbstätigkeit auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden, weil er das aus einer neuen Verbindung hervorgegangene Kind betreut, um der Mutter dieses Kindes eine qualifizierte Ausbildung (zur Gerichtsvollzieherin) zu ermöglichen, so ist die daraus folgende Verminderung der Einkünfte aufgrund […]

