Burkhard Engler ist seit über 30 Jahren selbständig unter „Engler-Fachschulungen“ im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts als Referent und Dozent tätig. Zudem ist er Herausgeber des Infobriefs: Zwangsvollstreckung (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Burkhard Engler als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
01.08.2022
I. Beschränkungen und Verfügungsbeschränkungen in Abt. II des Grundbuchs Rückauflassungsvormerkung Während die Auflassungsvormerkung eine Sicherung zugunsten des Käufers darstellt, ist die Rückauflassungsvormerkung eine Sicherung zugunsten des Verkäufers. Bei Verträgen mit der Stadt oder mit der Gemeinde, insbesondere bei Baugrundstücken, wird in den Kaufverträgen in der Regel eine Rückauflassungsvormerkung mit beurkundet. Damit soll sichergestellt werden, dass […]