Burkhard Engler ist seit über 30 Jahren selbständig unter „Engler-Fachschulungen“ im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts als Referent und Dozent tätig. Zudem ist er Herausgeber des Infobriefs: Zwangsvollstreckung (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Burkhard Engler als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
18.02.2022
I.Einstweilige Verfügung bezüglich eines Streitgegenstandes (§§ 935 ff. ZPO) Geht es nicht um Geld und muss etwas sehr schnell geregelt werden, ist meist die einstweilige Verfügung die zu treffende Maßnahme. Neben dem Arrest (§§ 916-934 ZPO) ist die einstweilige Verfügung die zweite Sicherungsform im sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Im Gegensatz zum Arrest, der stets auf eine […]