Burkhard Engler ist seit über 30 Jahren selbständig unter „Engler-Fachschulungen“ im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts als Referent und Dozent tätig. Zudem ist er Herausgeber des Infobriefs: Zwangsvollstreckung (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Burkhard Engler als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
10.11.2021
Wichtig ist zunächst, dass diese Änderungen – trotz unglücklicher Formulierung des Gesetzes – gleichermaßen für Anwälte und Inkassounternehmen gelten. Hinweispflichten beim ersten Aufforderungsschreiben an eine Privatperson Der Rechtsanwalt, der Inkassodienstleistungen erbringt, muss mit der ersten Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson folgende Informationen klar und verständlich in Textform übermitteln: den Namen oder die Firma des […]
