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Vier Kommaregeln, die Sie kennen sollten

Schriftsätze und Bandwurmsätze? Leider oft eine unschöne Kombination. Also, liebe Anwälte, bitte nicht ohne Punkt und Komma formulieren. Kommas helfen, einen Satz und damit auch unsere Gedanken zu strukturieren. Doch wie setzen Sie eigentlich Kommas? Nach Gefühl oder nach klaren Regeln? Möglich ist beides und das gefühlsmäßige Kommasetzen muss nicht schlechter sein, sofern… nun, sofern Ihr Gefühl Sie nicht trügt. Doch hin und wieder werden Sie Zweifelsfällen begegnen, die auch nach Lektüre des Dudens nicht unbedingt klarer sind. Allerdings möchte ich Sie nicht gleich mit zehn Regeln überfordern. Wenn Sie aber die folgenden vier Regeln verinnerlichen, die allesamt zu den Komma-Klassikern gehören, sind Sie schon deutlich souveräner in der Zeichensetzung.

1. Kommas in Vergleichen

Bei einem Vergleichssatz mit konjugiertem Verb am Satzende folgt ein Komma.

„Das Wetter war sonniger, als in der Wettervorhersage angekündigt.

Konjugiertes Verb bedeutet, dass das Verb an das Subjekt im Satz angeglichen ist (‚angekündigt‘). Es steht also nicht in seiner Grundform (‚ankündigen‘).

Bei einem klassischen Vergleichssatz ohne konjugiertes Verb am Satzende folgt hingegen kein Komma.

„Heute ist es sonniger als gestern.“

2. Kommas in Infinitivgruppen

Ich weiß, was Sie jetzt denken: “Infinitivgruppen! Ach, immer diese grammatikalischen Bezeichnungen … Doch so lassen sich die verschiedenen Kommaregeln gut voneinander unterscheiden. Eine Infinitivgruppe besteht aus der Grundform eines Verbs (z.B. haben) und dem Wort zu (z.B. zu haben).

“Es gibt nichts Besseres, als montags freizuhaben.”

“Ich bin motiviert, regelmäßig nach dem Büro zum Sport zu gehen.”

3. Kommas in Aufzählungen

Es gibt Aufzählungen mit gleichrangigen und mit nicht gleichrangigen Adjektiven. Ob die Adjektive gleichrangig sind, können Sie leicht prüfen.

a) Wenn Sie zwischen zwei hintereinander stehende Adjektive ein „und“ setzen könnten und der Satz weiterhin Sinn ergibt, sind die Adjektive gleichrangig. Das Substantiv wird von beiden Adjektiven gleichermaßen beschrieben. Es folgt ein Komma, wenn die Adjektive nicht bereits durch Wörter wie „und“ oder „oder“ verbunden sind.

“Ich mag gelbe, grüne und rote Gummibärchen.”

“Es war eine lange, anstrengende Verhandlung.”

b) Wenn ein Adjektiv und das Substantiv eine Bedeutungseinheit bilden, die als Ganzes vom anderen Adjektiv näher beschrieben wird, sind die Adjektive nicht gleichrangig. Es folgt kein Komma.

“Das ist ein leckerer französischer Rotwein.” („französischer Rotwein“ wird hier als Einheit angesehen, die durch „leckerer“ näher bestimmt ist)

“Er ist ein kompetenter juristischer Berater.”

Der Test zeigt: Man würde weder “Das ist ein leckerer und französischer Rotwein” noch “Er ist ein kompetenter und juristischer Berater” schreiben.

4. Kommas bei Einschüben

Wird ein bereits vollständiger Satz um eine eingeschobene oder angehängte Information (Apposition) ergänzt, nutzt man zum besseren Verständnis ein Komma. Die Apposition hebt die ergänzte Information besonders hervor.

“Vera, die beste Referendarin dieser Gruppe, hat 12 Punkte in der Klausur.”

“Am Samstag, den 27.08., steigt die große Kanzlei-Sommerparty.”

Nach Beiträgen zu Gedankenstrich, Doppelpunkt und Semikolon sind Sie nun mit diesem weiteren Artikel zum Komma-Wissen für den nächsten Schriftsatz bestens gewappnet. Und falls Zweifel bestehen, lesen Sie einfach nochmal nach.

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