Dr. Wolfram Viefhues
weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen
Der größte Fortschritt ist von der vom BMJ auf Antrag der Justizministerkonferenz eingesetzten Reformkommission zu erwarten, die den Zivilprozess in seiner Gesamtheit mit einem interdisziplinären Ansatz grundlegend neu denken soll. Schon Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse vorliegen.
In diesem Zusammenhang sind auch die von den Präsidentinnen und Präsidenten der höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach ihrer Tagung im Mai vorgelegten Münchener Thesen, die sich damit befassen, wie der Zivilprozess künftig aussehen soll.
So fordern sie „eine zeitgemäße und benutzerfreundliche bundeseinheitliche Kommunikationsplattform, die einfache digitale Kommunikation ermöglicht und damit z.B. aufwendige Zustellungen von einzelnen Dokumenten ersetzt“. Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) und die elektronische Akte sollen als Weiterentwicklung und Nachbildung der analogen Papierakte durch eine zeitgemäße und intuitiv zu bedienende – cloudbasierte und ausfallsichere – bundeseinheitliche Kommunikationsplattform ersetzt werden, die über Schnittstellen für Anwaltssoftware und e-Aktensysteme verfügt.“ Gefordert wird weiter ein bundeseinheitliches Justizportal, das für die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle für digitale Dienstleistungen der Justiz anbietet, sowie ein besonderes rein digitales Verfahren beispielsweise für einfach gelagerte Massenverfahren.
Die Kurzfassung der Münchener Thesen ist abzurufen unter:
die Langfassung unter:










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